Kündigung zum Ende oder such mitten im Monat (Ausbildung)?
Hallo ich bin 17 bin seit fast einem Jahr in meinem Betrieb und möchte kündigen kann ich meine kündigungsfrist einfach mitten im Monat beenden und somit den betrieb zb. Am 12.07 verlassen oder muss ich bis zum Ende des Monats warten ?
5 Antworten
Hallo liebe*r fmh2007,
das kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an.
Rein gesetzlich beträgt die Frist vier Wochen und kannst zur Mitte des nächsten Monats oder Ende des nächsten Monats kündigen. Würdest Du heute kündigen, könntest Du das Unternehmen frühstens zum 30.06 verlassen. Hätten wir heute den 01.06, wäre der frühste Zeitpunkt der 15.07.
Aber wie gesagt, das hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab. Das wäre nur das gesetzlich geregelte "Minimum" sozusagen.
Mit freundlichen Grüßen
das kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an.
Nein, aufs Gesetz.
Rein gesetzlich beträgt die Frist vier Wochen und kannst zur Mitte des nächsten Monats oder Ende des nächsten Monats kündigen.
4 Wochen stimmt, nur zum 15. oder zum Monatsende stimmt aber nicht. Ausbildungsverhaeltnisse koennen vom Auszubildenden mit vierwoechiger Frist zu jedem beliebigen Kalendertag gekuendigt werden.
Auch wenn hier mal wieder alle was vom Vertrag schreiben, es gilt die Frist, die im Gesetz steht. Bei Ausbildungsverhaeltnissen betraegt diese nach Ablauf der Probezeit 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2). Sie beginnt am auf den Tag des Kuendigungszugangs beim Arbeitgeber folgenden Kalendertag.
Die Kuendigung muss zwingend schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen, also keine e-Mail, kein WhatsApp und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift. Da du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.
Nach Ablauf der Probezeit kannst du nur noch ordentlich kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder wenn du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund - einer der beiden genannten - muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.
ich bin 17
und damit minderjährig. Du benötigst auf der Kündigung also zwingend die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten - genauso wie es auch auf dem Ausbildungsvertrag notwendig war!
Ohne diese Unterschrift(en) ist die Kündigung wirkungslos.
Die ursprüngliche Frage haben die Anderen ja schon beantwortet.
Zusatzinfo: du kannst auch um einen Aufhebungsvertrag bitten, dann kannst du von jetzt auf gleich fristlos gehen. Das muss aber von beiden Seiten abgenickt sein.
So würdest du dann um den Aufhebungsvertrag bitten und gleichzeitig schon einmal zum fristgerechten Ende kündigen, falls der Betrieb da nicht zustimmt.
So wie es im Arbeitsvertrag steht. Einige Firmen lassen ihre Fristen gerne bis Mitte oder Ende des Monats laufen, anderen ist das egal. Wenn dazu nichts steht ist alles innerhalb der Frist legitim.