Kündigung wegen schlechten Noten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Sorge, wegen der schlechten Noten kannst du nicht gekündigt werden.

Aber natürlich kann dir deine Chefin druck machen und dir einen Aufhebungsvertrag unter die Nase halten das du den Unterschreibst. Aber solange du da nicht zustimmst können die dir nicht kündigen.

Allerdings kommt irgendwann die Abschlussprüfung und da musst du den Stoff können. Da hast du nicht unendlich viele Versuche bis du die Prüfung bestehst.

das ist nur "säbelrasseln", um dich zu mehr lernen anzuspornen.

ein ausbildungsverhältnis darf seitens des ausbildungsbetriebes nur aus den klar definierten "wichtigen gründen" gekündigt werden. schlechte noten in der berufsschule dürfen nicht mal abgemahnt werden, da sie kein verstoß gegen irgendwelche pflichten aus dem ausbildungsvertrag darstellen.

aber es ist immer wieder die gleiche geschichte: chefs und ausbilder, die vom arbeitsrecht so viel ahnung haben, wie eine kuh vom fliegen, glauben immer noch, sie befinden sich in der ära der "leibeigenschaft", in der man lehrlinge wie sklaven oder dienstboten nach lust und laune behandeln dürfte.

nur, wenn du nach mehrmaliger verlängerung der ausbildung immer wieder an den prüfungen scheiterst, kann der betrieb die aufhebung des ausbildungsvertrages beantragen, damit du dir eine andere suchen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt drauf an...

Wenn die schlechten Noten dadurch verursacht worden sind, daß du in der Berufsschule viel zu oft dem Unterricht ferngeblieben bist, musst du damit rechnen, daß dich dein Ausbilder abmahnt.

i. d. Regel machen Betriebe es so, daß sie zweimal abmahnen, bevor eine Kündigung in Frage kommt.

Gegen eine Abmahnung kannst du eine Gegendarstellung verfassen und die zu deiner Persoakte geben.

Eine Abmahnung solltest du auf jeden Fall ernst nehmen.

Was die Kündigung betrifft: eine Kündigung wegen schlechter Noten ist in der Ausbildung möglich, nämlich dann, wenn deine Leistungen so schlecht sind, daß das Erreichen des Ausbildungsziels (Bestehen der schriftlichen/mündlichen Prüfung) ernsthaft gefährdet ist - also wenn deine Noten die Grenze von "ausreichend" unterschreiten.


Deku444 
Beitragsersteller
 19.02.2020, 12:34

Das ist bei mir nicht der Fall, dass ich oft krank war oder sonst was. Ich habe aktuell nur eine schlechte Note und würde die Ausbildung damit soweit ich weiß trotzdem bestehen, verstehe aber nicht warum man einem so stark drohen kann und einschüchtern kann. Denn sogar zur Nachhilfe wurde ich ja indirekt gezwungen und angemeldet, wäre ich dort nicht hingegangen hätte ich auch wieder eine Abmahnungsdrohung erhalten.

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Nein, eigentlich nicht.

Sie meint aber, dass sie dich dann rausmobbt, dass du freiwillig gehst.

Lass dich nicht fertig machen und suche dir für nach der Lehre schon mal einen anderen Betrieb.