Kündigung während Probezeit?

4 Antworten

Ja, Du kannst während der Probezeit in der Ausbildung nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz fristlos kündigen.

Du gibst Deine Kündigung ab, sagst "Tschüss" und gehst.

Solltest Du noch nicht volljährig sein, müssen die Eltern die Kündigung unterschreiben

Die Kündigung wird sofort mit Zugang wirksam.

Hingehen, dem Chef die schriftliche Kündigung in die Hand drücken, wieder gehen.


Agamemnon712  11.08.2024, 08:08

Ganz so einfach ist es nicht unbedingt :)

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RobertLiebling  11.08.2024, 16:56
@Agamemnon712

Klär mich auf! Was ist anders?

Kleiner Tipp: für Berufsausbildungsverhältnisse in der Probezeit gilt zwingend § 22 (1) BBiG!

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Nicht unbedingt. Die Kündigungsfrist mußt Du schon einhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Die Frist steht im Ausbildungsvertrag niedergeschrieben.