Kündigung meines Arbeitsvertrag mit 2 Wochen Frist bis wann?

3 Antworten

Hallo,

wenn zu der Kündigungsfrist von 2 Wochen keine weitere Spezifikation getroffen ist, dann gibt es auch keine weitere Spezifikation. Dann gilt 2 Wochen und die Kündigung wäre auch mitten im Monat möglich. Du könntest also auch am 09.08. zum 23.08. kündigen.

Das geschilderte Beispiel findet regelmäßig in der Probezeit Anwendung.

LG, Chris


J24ha0 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 12:26

Hallo Chris! Vielen Dank für deine schnelle Antwort, dass hilft mir wirklich sehr.

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CK1986  05.08.2024, 12:30
@J24ha0

Gerne. Kleine Anmerkung noch. Es steht dir natürlich auch frei bereits am 09.08. zum 31.08. zu kündigen. Die zwei Wochen sind sozusagen, die mindest-Frist.

Theoretisch kannst du auch heute zum 12.07.2037 kündigen... macht halt nur wenig Sinn :-)

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Agamemnon712  05.08.2024, 12:31
@J24ha0

Bitteb bedenke, daß Du hier auf einer Laienseite bist, auf welcher keine Rechtsberatung erfolgen darf.

Alles glauben sollte man auch nicht :)

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CK1986  05.08.2024, 12:33
@Agamemnon712

Niemand gibt hier eine Rechtsberatung... den Community-Expertenstatus bekommt man ja, weil man eigentlich gute antworten gegeben haben muss - bei allem, was ich von dir lese, frage ich mich ernsthaft, wie das bei dir passiert ist.

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J24ha0 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 12:56
@Agamemnon712

Das ist mir durchaus bewusst, danke. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine Frage, die man aus Erfahrungen in der Berufswelt beantworten kann, die mir allerdings fehlen. Daher wende ich mich auch an das Internet und nicht an einen Anwalt.

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Wenn die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt, sind das 14 Kalendertage. Natürlich kannst du auch FRÜHER kündigen. Das ist ja immer die MINDESTFRIST

Helfen kann man Dir nicht, aber ich würde dem zustimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.