Kündigung meines Arbeitsvertrag mit 2 Wochen Frist bis wann?
Hallo Zusammen!
Ich bin aktuell als Werkstudent tätig. In meinem Vertrag ist eine 2 Wochen Kündigungsfrist geregelt. Nun möchte ich am 01. September bei einer anderen Arbeitsstelle das Arbeiten beginnen, dort ist der Vertrag allerdings noch nicht unterzeichnet. Ich möchte es vermeiden zu kündigen, bevor alle Details mit der neuen Stelle geklärt sind.
Nun zu meiner Frage: der neue Arbeitsvertrag sollte mir bis zum 07. oder 08. August zugeschickt werden. Mein Plan wäre, danach meine bisherige Arbeitsstelle zu Kündigen.
Da in meinem aktuellen Arbeitsvertrag allerdings nicht spezifiziert ist, ob Kündigungen bis zum 15. Oder Ende des Monats ausgesprochen werde, bin ich total unsicher wie das jetzt läuft. Nochmal zur Erinnerung: In meinem Vertrag ist geregelt, dass ich eine Frist von zwei Wochen habe. Nach meiner Annahme sollte es mir möglich sein, bis zum 15.08.2024 zu Kündigen und dann bis zum 01.09.2024 das Arbeitsverhältnis beendet ist. Stimmt diese Berechnung, oder übersehen ich etwas?
Eure Hilfe schätze ich sehr, vielen Dank!
Liebe Grüße
3 Antworten
Hallo,
wenn zu der Kündigungsfrist von 2 Wochen keine weitere Spezifikation getroffen ist, dann gibt es auch keine weitere Spezifikation. Dann gilt 2 Wochen und die Kündigung wäre auch mitten im Monat möglich. Du könntest also auch am 09.08. zum 23.08. kündigen.
Das geschilderte Beispiel findet regelmäßig in der Probezeit Anwendung.
LG, Chris
Bitteb bedenke, daß Du hier auf einer Laienseite bist, auf welcher keine Rechtsberatung erfolgen darf.
Alles glauben sollte man auch nicht :)
Niemand gibt hier eine Rechtsberatung... den Community-Expertenstatus bekommt man ja, weil man eigentlich gute antworten gegeben haben muss - bei allem, was ich von dir lese, frage ich mich ernsthaft, wie das bei dir passiert ist.
Das ist mir durchaus bewusst, danke. Hierbei handelt es sich allerdings auch um eine Frage, die man aus Erfahrungen in der Berufswelt beantworten kann, die mir allerdings fehlen. Daher wende ich mich auch an das Internet und nicht an einen Anwalt.
Wenn die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt, sind das 14 Kalendertage. Natürlich kannst du auch FRÜHER kündigen. Das ist ja immer die MINDESTFRIST
Helfen kann man Dir nicht, aber ich würde dem zustimmen.
Hallo Chris! Vielen Dank für deine schnelle Antwort, dass hilft mir wirklich sehr.