Kündigung als Arbeitnehmer ab wann wirksam?

4 Antworten

Kündigungsfrist wären 4 Wochen zum Monatsende, sprich 31.08. Und somit auch rechtzeitig eingereicht.

Heb den Nachweis gut auf, kläre mit der Personalabteilung, wann dein letzter Arbeitstag ist. Alles andere ist nicht dein Problem.

P.S.: An die korrekte Firmenanschrift hast du deine Kündigung aber schon geschickt, oder? Es kann dir völlig egal sein, ob deine Chefin im Urlaub ist...


Thorn233 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:08

Ja, an die Anschrift, die auch im Arbeitsvertrag eingetragen ist. Nur eben mit der Raumnummer der Objektleiterin, da sie als Ansprechpartnerin für solche Dinge zuständig ist. Hängt bei uns auch im Aufenthaltesraum groß aushängt.

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DerCaveman  25.07.2024, 11:02

Die Frage ist allerdings, ob die Projektleiterin ueberhaupt zustaendig und das Schreiben somit wirklich in den Machtbereich des Arbeitgebers gelangt ist.

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DaKaBo  25.07.2024, 11:02
@DerCaveman

Das stimmt. Deshalb habe ich ja noch gefragt, ob das auch an die korrekte Adresse gegangen ist...

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Eine Kündigung wird nicht an "irgend jemanden" geschickt, sondern an das Unternehmen dem man kündigt - umgekehrt schickt dein Arbeitgeber deine Post ja auch nicht an irgend einen Nachbar von Dir.

Allein das könnte die Kündigung unwirksam machen.


Thorn233 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:03

Die Objektleiterin ist für uns zuständig. Quasi die Chefin meiner Chefin. Sie ist auch als Vertretung bei uns aktuell eingetragen und ebenso für Krankmeldungen als auch Probleme im unserem Gebäude (Bereich) zuständig.

Da sie allerdings kaum bis gar nicht im Gebäude aufzufinden ist, habe ich das ganze per Post verschickt, da sie für mehrere Bereiche (mehrere Objekte) zuständig ist. Sie arbeitet in der Personalabteilung und sie ebenfalls für Bewerbungensgespräche zuständig. Somit ist es nicht nur "irgend jemand".

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Hallo,

eine Kündigung ist eine einseitiges Rechtsgeschäft und bedarf keiner Bestätigung. Relevant ist auch nicht der Zeitpunkt, wann der zuständige Personaler oder Chef diese tatsächlich gelesen hat, sondern der Zeitpunkt, wann sie dem Unternehmen zugegangen ist.

Du hast ein Einschreiben Einwurf gesendet und somit den Nachweis über die Zustellung. Mit dem Tag der Zustellung beginnt die Frist, also hältst du die 4 Wochen ein.

Deine Kündigung ist somit zum 31.08. wirksam, sofern die Frist eben wie von dir beschrieben 4 Wochen zum Monatsende ist.

LG, Chris

Edit: Vermutlich ist die Objektleiterin nicht die richtige Ansprechpartnerin für die Kündigung. Aber auch Sie hat die Post an den zuständigen weiterzuleiten. Mehr als 3 Tage als "Bearbeitungszeit" sollte hier kaum haltbar sein.

Vielleicht schadet es trotzdem nicht, die Kündigung nochmals korrekt an die Firma/Personalabteilung, nicht die Objektleitung zu adressieren.

Die Kündigung ist wirksam zugegangen sobald sie im Machtbereich des Empfängers ist. Wann der Empfänger sie zur Kenntnis nimmt, liest oder ob der Empfänger zum Zeitpunkt des Zugangs in Urlaub ist/war ist irrelevant.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die muß der Empfänger nicht bestätigen.