Küche hat kein Durchlauferhitzer?
Muss der Vermieter den Durchlauferhitzer selber dran machen und die Kosten übernehmen?
Weil in der Küche habe ich nur kaltes Wasser
6 Antworten
Ein dlh ist genehmigungspflichtig.
Evtl musst auch mit nem Boiler leben.
Der ist günstig, leicht selbst installiert, und geht schneller, als wenn sich dein Vermieter drum kümmert
Du kannst dann die Rechnung bei ihm einreichen, bezahlt er es ist gut, wenn nicht, ist es bei Auszug deiner.
Es gibt auch 230v dlh , die kannst du auch selbst kaufen und installieren
I.d.r. ist der Mieter selbst dafür zuständig.
PS. Nein kein Durchlauferhitzer, ein 5l Untertischgerät.
Was wurde denn vorab dazu besprochen? Es dürfte ja jetzt keine Überraschung sein, dass der fehlt.
Wenn nicht vereinbart wurde, dass der Vermieter so ein Gerät installiert, dann ist das Sache des Mieters.
Wenn vertraglich Warmwasserversorgung für die Küche nicht zugesichert wurde ist das Sache des Mieters.
Das hast Du bei Abschluss des Mietvertrages gewusst oder erfahren können.
Wenn der Vermieter großzügig ist, dann spendiert er Dir auf Rückfrage einen Wasserkocher.