Kriegt man Geld für den Probetag?

5 Antworten

Wenn der Probetag als Beispiel gilt, dann sollte er schon bezahlt werden - ich würde da ruhig fragen, wenn du dich gut angestrengt hast und der Arbeitgeber mit dir zufrieden war.


Familiengerd  31.03.2022, 17:25

Die Probearbeit muss aber auch ohne Nachfrage bezahlt werden, wenn der Fragesteller bei der Probearbeit "ganz normal" Arbeiten ausgeführt hat wie die anderen Arbeitnehmer auch, also nicht nur im Betrieb "geschnuppert" hat, um den Betrieb und die Arbeitsabläufe kennenzulernen.

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Normalerweise nicht. Insbesondere wenn es um einen Job geht wird das Probearbeiten nicht vergütet.


Familiengerd  31.03.2022, 17:03

Das ist falsch, wenn der Fragesteller bei der Probearbeit "ganz normal" Arbeiten ausgeführt hat wie die anderen Arbeitnehmer auch, also nicht nur im Betrieb "geschnuppert" hat, um den Betrieb und die Arbeitsabläufe kennenzulernen.

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Hydraulikbagger  01.04.2022, 07:42
@Familiengerd

Nur weil Du das unter jeden Beitrag schreibst, wird es nicht wahrer. Probearbeiten muss nicht bezahlt werden...

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Familiengerd  01.04.2022, 09:17
@Hydraulikbagger

Offensichtlich hast Du auch keine Ahnung - und ignorierst auch die Bedingungen, die ich als Voraussetzung für einen Anspruch auf Bezahlung formuliert habe.

Bleibe doch besser bei Deinen Themen Computer, Freizeit usw., und bilde Dir nicht ein, Du könntest mir in arbeitsrechtlichen Fragen etwas "erzählen"!

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Hydraulikbagger  01.04.2022, 09:53
@Familiengerd

Du hältst Dich offensichtlich für eine ganze große Nummmer, was?

Fakt ist ich rede hier von Probearbeit. Darum ging es auch. Und wenn ich mir hier einen Bewerber einlade, um eine beiderseitige Eignung festzustellen, dann muss ich den sicher nicht bezahlen.

Aber ich lerne ja gerne dazu. Bitte korrigiere mich und sage mir wieso ich hier offensichtlich in der Vergangenheit falsch agiert habe, dass ich meine potenziellen Mitarbeiter betrogen habe?

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Familiengerd  01.04.2022, 10:22
@Hydraulikbagger
Fakt ist ich rede hier von Probearbeit. Darum ging es auch.

Ach! Tatsächlich? Ist mir doch überhaupt noch nicht aufgefallen!🙄

Bitte korrigiere mich und sage mir wieso ich hier offensichtlich in der Vergangenheit falsch agiert habe

Tust Du jetzt nur so ...?

Du hast doch meinen Eingangs Kommentar gelesen, oder? Aber vielleicht nicht verstanden?

Da steht doch unmissverständlich, unter welcher Voraussetzung Probearbeit zu bezahlen ist!!

dass ich meine potenziellen Mitarbeiter betrogen habe

"Betrug" setzt die Absicht der Schädigung des Anderen voraus - diese Absicht will ich Dir ja nicht unterstellen.

Du hältst Dich offensichtlich für eine ganze große Nummmer, was?

Sicher nicht! Wie kommst Du darauf?

Aber ich kann schließlich nichts dafür, wenn hier User Falsches antworten, weil sie ihre bloß individuelle Auffassung zu diesem Thema als das hinstellen, was rechtlich relevant sei!

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Hydraulikbagger  01.04.2022, 10:27
@Familiengerd

Danke für Deine Antwort.

Die Sache ist, dass Du in Deinem Ursprungskommentar die Grammatik etwas verhauen hast, daher kann man nur vermuten, dass Du folgendes sagen willst:

"Der Bewerber muss bezahlt werden wenn er beim Probearbeiten normale Arbeiten ausführt".

Und das stimmt halt einfach nicht? Wenn ich den hier hinsetze und ihm irgendwelche Aufgaben anvertraue, damit er nicht nur herumsitzt, dann muss ich ihn doch deshalb nicht bezahlen.

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Familiengerd  01.04.2022, 12:32
@Hydraulikbagger
Die Sache ist, dass Du in Deinem Ursprungskommentar die Grammatik etwas verhauen hast

Das ist völliger Unsinn!

Aber worin unterscheidet sich Deine geringfügig andere Formulierung inhaltlich von meiner? In nichts!

Und das stimmt halt einfach nicht?

Doch, auch wenn es Dir nicht passt!

Und es ist nicht mein Problem, wenn Du mit Deinen diesbezüglichen "Vorstellungen" im Widerspruch stehst zu dem, was rechtlich relevant ist.

Vielleicht solltest Du einfach mal im Internet mit z.B. "Wann muss Probearbeit bezahlt werden?" recherchieren (und dann nicht nur irreführende erste Schlagzeilen lesen), bevor ich mir hier wegen unwissender Ignoranten weiter die Finger wund tippe!

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Hydraulikbagger  01.04.2022, 14:14
@Familiengerd

Also ich sehe das so: Trotz Nachfrage hast Du nichts Sinnvolles gesagt. In meiner Antwort sagte ich extra "normalerweise" und bezog mich auf das Probearbeiten welches man üblicherweise vor einem Jobantritt macht. Und das wird nicht bezahlt. Das bestätigen ja nicht nur die anderen Antworten hier.

Sicher gibt es irgendwelche Ausnahmen oder Umstände unter denen der Kanditat bezahlt werden muss, aber dass ist nicht die Regel. Im Gegenteil. Wenn einer, der Deine Antwort liest, dann auf eine Bezahlung für sein Probearbeiten besteht, macht er sich nicht gerade beliebt.

Aber darum gng es Dir gar nicht. Du hast unter jede Antwort hier dieselbe Copy & Paste Antwort geklatscht und wie man sieht, pöbelst Du auch bei den anderen nur herum und bildest Dir sonstwas ein. Du stellst Dich selber über andere und das zeugt eher von menschlicher Schwäche als von Expertise, welche Du Dir auch nur aus Deiner Erfahrung heraus einbildest.

Wenn es Dich emotional so mitnimmt hier Dinge zu lesen die Du nicht akzeptieren kannst, ist das vielleicht die falsche Plattform für Dich, denn Du hast offensichtlich ganz andere Probleme.

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Familiengerd  01.04.2022, 15:42
@Hydraulikbagger
Du hast unter jede Antwort hier dieselbe Copy & Paste Antwort geklatscht

Alleine unter Deiner falschen Antwort bringt mein Kommentar ja bei den anderen falschen Antworten nichts.

Ich pöbele auch nicht, sondern nenne "Unsinn", was Unsinn ist. Das gilt auch für Dich, wenn Du Hinweise ignorierst und solchen Stuss wie "Trotz Nachfrage hast Du nichts Sinnvolles gesagt." absonderst!

Erkläre mir doch bitte einmal, wo an meinem ersten Kommentar etwas "nichts Sinnvolles" sein soll. Folge doch einfach mal meinem Hinweis, im Internet mit der genannten Frage zu recherchieren. Aber offensichtlich hast Du davor "Schiss", weil es Deine Behauptungen als bloß subjektive Meinung entlarven würde!

Das bestätigen ja nicht nur die anderen Antworten hier.

Du kennst das Beispiel mit dem Misthaufen und den iegen? 🤣

Und wieso "nicht nur"? Was denn noch?

das Probearbeiten welches man üblicherweise vor einem Jobantritt macht

Probearbeiten ist überhaupt nicht üblich, allenfalls als ein Element der Entscheidungshilfe bei mehreren Bewerbern auf eine Stelle.

Um die Eignung eines einzustellenden Arbeitnehmers zu erproben, gibt es schließlich die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses ohne Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes KSchG, in denen der Arbeitgeber ohne konkreten Anlass kündigen kann, wenn es doch nicht "passt" (dafür bedarf es nicht einmal einer Probezeit, weil die nur wegen den möglichen kurzen Kündigungsfrist relevant ist).

denn Du hast offensichtlich ganz andere Probleme.

Das ist wohl Dein "ultimatives Totschlagargument"! 😝

Also noch einmal - auch wenn ich mich damit wiederhole -, damit endlich auch Du es verstehst (obwohl ich da meine Zweifel habe bei jemandem, auf den man einreden muss wie auf ein "krankes Pferd"):

  • Sieht die Probearbeit so aus, dass der Proband ganz normal Arbeit nach Anweisung verrichtet (wie andere Arbeitnehmer im Betrieb auch), dann muss diese Probearbeit auch bezahlt werden (selbst ohne entsprechende vorherige Vereinbarung); wenn der Arbeitgeber nicht aufpasst, ist sogar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
  • Handelt es sich dagegen um ein "Kennenlern-", "Einfühlungs-", "Schnupperverhältnis", in dem der Proband nur den Betrieb und seine Abläufe kennenlernen soll, durch Arbeitsbeispiele, Handreichungen, Zuschauen zeigen soll, was er verstanden hat oder kann, dann muss dies "Probearbeit" nicht bezahlt werden.

Hast Du es jetzt endlich begriffen?

Hoffentlich, auch wenn ich da keine große Hoffnung habe!

Aber es freut mich trotzdem, dass ich Dir - vielleicht - in dieser arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte!😂🤗

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Manche Unternehmen Werten den probetag im Nachhinein als Arbeitszeit wenn es zu einer Anstellung kommt.

Aber grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen.


Familiengerd  31.03.2022, 17:06
Aber grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen.

Doch - wenn der Fragesteller bei der Probearbeit "ganz normal" Arbeiten ausgeführt hat wie die anderen Arbeitnehmer auch, also nicht nur im Betrieb "geschnuppert" hat, um den Betrieb und die Arbeitsabläufe kennenzulernen.

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Nein eigentlich nicht zumindest kenne ich das nicht.


Familiengerd  31.03.2022, 17:07
Nein eigentlich nicht

Das ist falsch, wenn der Fragesteller bei der Probearbeit "ganz normal" Arbeiten ausgeführt hat wie die anderen Arbeitnehmer auch, also nicht nur im Betrieb "geschnuppert" hat, um den Betrieb und die Arbeitsabläufe kennenzulernen.

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RainOne101  31.03.2022, 18:10
@Familiengerd

Warum ist das falsch? Man bekommt für Probearbeiten kein Geld ich kenne sowas nicht.

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Familiengerd  31.03.2022, 18:29
@RainOne101
Warum ist das falsch?

Ich denke, Du hast meinen Kommentar gelesen - da steht es doch!

Man bekommt für Probearbeiten kein Geld

Doch, unter der von mir genannten Voraussetzung!

ich kenne sowas nicht.

Das ist ja wohl völlig irrelevant!

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RainOne101  31.03.2022, 19:34
@Familiengerd

Deine Antworten sind genauso irrelevant weil sie nicht der Realität entsprechen.

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Familiengerd  31.03.2022, 20:32
@RainOne101

Woher willst denn Du wissen, was die "Realität" ist? Du nimmst als "Realität" wohl nur das wahr, was Deiner eigenen Erfahrung entspricht.

Tust Du das Verbot von z.B. Diebstahl oder Mord auch mit diesem unsinnigen "Argument" der (angeblichen) Realität ab?

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RainOne101  31.03.2022, 22:02
@Familiengerd

Ich nehme als Realität wahr was ich erlebt habe, mir andere erzählen und was ich z.B. hier lese. Und das alles bestätigt das ein Probetag nicht bezahlt wird. Warum sollte dieser auch bezahlt werden, man will dort schauen ob es das richtig für einen ist und dann soll man noch Geld dafür verlangen? haha Alleine der ganze Aufwand für einen Arbeitstag der ein Schnuppertag ist Geld zu verlangen. 🙄 Man kann froh sein wenn es Spass macht und man dann überhaupt den Job bekommt. Du vergleichst Äpfel mit Birnen in deinem Vergleich. Als ob sowas mit Diebstahl oder Mord gleichzustellen wäre.

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Familiengerd  01.04.2022, 09:06
@RainOne101

Ich Vergleiche diese Bezahlung nicht mit Mord und Diebstahl, sondern ich Vergleiche Deine Behauptungen zur "Realität" und zu "Theorie und Praxis" damit.

Mit Intelligenz und Verstehen scheinst Du ja Probleme zu haben.

Alleine der ganze Aufwand für einen Arbeitstag der ein Schnuppertag ist Geld zu verlangen.

Ich fasse es nicht, wie begriffsstutzig man sein kann!

Wo ist hier von "Schnuppertag" die Rede? Hier geht es um einen Probearbeitstag, und die Bedingungen, wann ein Probearbeit tag zu bezahlen ist, habe ich klar formuliert.

Wenn Du das nicht verstehst oder ignorierst, bestätigt das meine obige Aussage zu Intelligenz und Verstehen!

Ich nehme als Realität wahr was ich erlebt habe, mir andere erzählen und was ich z.B. hier lese.

Was Du und "andere" als "Realität" wahrnehmen und hier schreiben, ist für die rechtliche Lage irrelevant. Oder denkst Du, nur weil 10 Leute hier etwas falsches schreiben, wird es deshalb richtig? Und es ist für Dich offensichtlich nur deshalb so, weil das, was ich (richtigerweise) beschreibe, nur nicht zu Deinen bloßen Vorstellungen zu diesem Thema passt. Wie war das noch mit den vielen Fliegen und dem Miesthaufen?

Und wie schon einmal gesagt: Bleibe lieber bei den Themen Games, Motorrad, Nintendo - und bilde Dir doch nicht ein, dass ausgerechnet Du mir in arbeitsrechtlichen Fragen etwas "erzählen" könntest!

Du bist mir schlicht und einfach nicht kompetent genug, als dass ich weiterhin mit Dir über dieses Thema diskutieren würde!

Aber es freut mich trotzdem,. dass ich Dir in dieser arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte!😂🤗

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Nein - fürs zuschauen und kleine Handreichungen gibt es kein Geld.


Familiengerd  31.03.2022, 17:08
fürs zuschauen und kleine Handreichungen

Wo steht etwas davon?

Wenn aber der Fragesteller bei der Probearbeit "ganz normal" Arbeiten ausgeführt hat wie die anderen Arbeitnehmer auch, also nicht nur im Betrieb "geschnuppert" hat, um den Betrieb und die Arbeitsabläufe kennenzulernen, dann ist die Probearbeit selbstverständlich auch zu bezahlen!

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Krawallbotz  31.03.2022, 17:15
@Familiengerd

Du hast jetzt brav jede einzelne Antwort hier kommentiert.

WO, bitte, ist den deine "fachlich" absolut richtige unumstößliche Antwort für den Fragesteller- diese vermisse ich nämlich.

Es geht um 1 Probetag - Was kann der FS also da "ganz normale" Arbeiten ausführen?

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Familiengerd  31.03.2022, 17:20
@Krawallbotz
WO, bitte, ist den deine "fachlich" absolut richtige unumstößliche Antwort für den Fragesteller- diese vermisse ich nämlich.

Erstens: Es ist alleine meine Entscheidung, ob ich eine Antwort lediglich kommentiere, nur die Frage beantworte oder beides tue. Und an kompetenten Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen besteht bei mir wahrhaftig kein Mangel.

Und was hat das . zweitens - mit der Sache zu tun?

Es geht um 1 Probetag - Was kann der FS also da "ganz normale" Arbeiten ausführen?

Ja und?!? Du weißt doch überhaupt nicht, um welche Art von Arbeit es geht!

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Krawallbotz  31.03.2022, 17:24
@Familiengerd
Erstens: Es ist alleine meine Entscheidung, ob ich eine Antwort lediglich kommentiere

Dafür bist du ja hier bestens bekannt.....

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Familiengerd  31.03.2022, 17:29
@Krawallbotz
Dafür bist du ja hier bestens bekannt.....

Dass Du damit nicht klarkommst, ist ja wohl offensichtlich.

Aber woher willst denn Du wissen, dass ich dafür bekannt sei?

Im Übrigen ist das alles keine Antwort auf die Frage, was das mit dem Problem des Fragestellers zu tun hat.

Außerdem: In meinen Kommentaren steht mehr Richtiges als in all den Antworten hier zusammen!

Aber es freut mich trotzdem,. dass ich Dir in dieser arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte!😂🤗

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Krawallbotz  31.03.2022, 17:45
@Familiengerd

Besserwisser sind sicher unheimlich beliebt..(damit meine ich niemand besonderen)

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Familiengerd  31.03.2022, 18:20
@Krawallbotz

Das ist immer noch kein sachlicher Beitrag (zu dem Du jetzt offensichtlich nicht mehr fähig bist - so "angefressen", wie Du zu sein scheinst).

Und falsche Antworten zu korrigieren hat nichts mit Besserwisser zu tun - obwohl ich es hier wohl tatsächlich besser weiß. 😊

Aber es freut mich trotzdem, dass ich Dir in dieser arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte!😂🤗

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Krawallbotz  31.03.2022, 18:22
@Familiengerd

Dir ist schon klar, dass der Fragesteller ein 16 jähriger Schüler ist?

Der hat sicher schon so viel Berufserfahrung, dass jeder Arbeitgeber ihm gerne den Probentag vergüten würde.

Soviel zu deinen "arbeitsrechtlichen Fragen "

Lass einfach gut sein- es bringt nichts- antworte einfach den FS mit deinem großen Wissen über 1 Tages Praktika.

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Familiengerd  31.03.2022, 18:43
@Krawallbotz

Ich habe auf die pauschale und falsche Behauptung geantwortet, dass Probearbeit nicht zu bezahlen sei, und gefragt, wo etwas von "fürs zuschauen und kleine Handreichungen" steht.

Und es steht nirgends etwas dazu, um welche Art von Arbeiten es geht. Und Du weißt auch nicht, ob Berufserfahrung überhaupt eine Rolle spielt, genau so wenig wie das Alter.

Soviel zu deinen "arbeitsrechtlichen Fragen "

Und was stimmt damit nicht?

antworte einfach den FS

Er kann meine Kommenrare lesen, die sind so gut wie eine Antwort.

Lass einfach gut sein- es bringt nichts-

Meine Empfehlung auch für Dich!

Tut mir ja echt leid, dass Du mit meinen Hinweisen auf Deine falschen Aussagen nicht klarkommst. Nimm es nicht so schwer. 😊

Aber es freut mich trotzdem, dass ich Dir in dieser arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte!😂🤗

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Krawallbotz  31.03.2022, 18:52
@Familiengerd
Ich habe auf die pauschale und falsche Behauptung geantwortet, dass Probearbeit nicht zu bezahlen sei, und gefragt, wo etwas von " fürs zuschauen und kleine Handreichungen" steht.

Und ich habe auf die Frage eines 16 jährigen Schülers geantwortet.

In der Schule meines Sohnes gibt es auch Tages- Praktika.

Also habe ich aus dieser Erfahrung her geantwortet.

Auch wenn dir das nicht passt- hier könntest du mit deiner Besserwisserei ziemlich daneben liegen.

Gehab dich wohl

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Familiengerd  31.03.2022, 19:00
@Krawallbotz
In der Schule meines Sohnes gibt
es auch Tages- Praktika.

Wir reden hier nicht von Praktika, sondern von Probearbeit!

Wann Praktika bezahlt werden müssen, dafür habe ich auf die entsprechenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes MiLoG hingewiesen!

Z.B. müssen Praktika im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung und sonstige Pflichtpraktika bis zu einer Dauer von 3 Monaten nicht bezahlt werden.

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