Kriegt er dann Ärger oder was passiet?
Wenn eine Minderjäriger 14-18 Junge eine Prostetuierte kontaktiert und fragt ob die sich treffen dürfen. Kann sie Ihn anzeigen?
4 Antworten
Anzeigen denke ich nicht sie sollte ihn jedoch abweisen und sagen das er dafür volljährig sein muss
Bevor man eine Prostituierte anmachen will, sollte man zumindest ihre Berufsbezeichnung richtig schreiben können.
Nein, eine Anfrage ist kein Grund um anzuzeigen. Es sei du hast Sie dabei beleidigt und sie kann deine Daten herausfinden.
Sie wird jedoch deine Anfrage ablehnen müssen um sich nicht strafbar zu machen, wenn sie abschätzen kann, das du unter 18 Jahre bist.
Weil der Part nicht voll geschäftsfähig ist und somit ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, sie die Dienstleistung nicht ausführen darf. Guckst du unter dem Jugendschutzgesetz.
Aha, also gibt es keinen Paragrafen, nach dem sie sich strafbar machen würde.
Danke fürs Gespräch.
PS: Natürlich braucht die Dame keine Erlaubnis von irgendwem. Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass die Eltern das Geld erfolgreich zurückfordern - sofern ihr Filius darüber nicht frei verfügen durfte (z.B. weil selbst verdient).
Üblicherweise möchten die Damen das Geld für ihre Arbeit aber behalten. ;)
nach §11/2 des Prostitutionsschutzgesetz, kann ihr das Gewerbe entzogen werden wenn Sie sich nicht an die Jugendschutzgesetze hält.
Aha, also gibt es keinen Paragrafen, nach dem sie sich strafbar machen würde.
Danke fürs Gespräch.
Wenn der Entzug des Gewerbescheins keine Strafe ist.... Na dann..
Nein, ist es nicht. Eigentlich offensichtlich nicht.
Aber wenn Du darauf abzielst:
Du erwartest jetzt nicht, dass ich mit jemandem, der schon mit "macht sich strafbar" krachend daneben lag, groß anfange zu diskutieren, ob eine Prostituierte in einem erst noch zu erfindenden Szenario gegen das JuSchG verstoßen würde oder nicht, und falls ja, ob dann aus dem "kann" ein "wird" werden würde, oder? 😅
Nein. Wenn er noch nicht 18 ist, wird sie ihn nicht als Kunden annehmen.
Ich vereinfache für dich: von 14-17 kann sie ihn deswegen nicht
anzeigen, jedenfalls mit Erfolg nicht. Sie kann ihn nur als
Kunden ablehnen. Mit 18 ist es legal. Jetzt verstanden?
Wegen welches Deliktes sollte der Jugendliche angezeigt werden?
Ist es nicht strafbar, dass ein Minderjährigen eine prostetuierte nach service bittet
Nein, das ist nicht strafbar.
Und es ist auch für die Prostituierte nicht strafbar, wenn sie der "Bitte" nachkommt - jedenfalls sofern der Minderjährige mindestens 14 ist.
Aber es ist deutlich wahrscheinlicher, dass sie auf diesen "Kunden" verzichtet.
Nein. Es ist lediglich strafbar, sich selbst zu prostituieren, wenn man noch minderjährig ist, also gewerbsmäßig für Freier sexuelle Dienste anzubieten und dafür Honorar zu nehmen.
Natürlich ist es auch strafbar, als Zuhälter Freiern minderjährige Prostituierte zuzuführen.
Es ist lediglich strafbar, sich selbst zu prostituieren, wenn man noch minderjährig ist
Nein. Gesetze die zum Schutz einer Person gedacht sind, richten sich grundsätzlich nicht gegen die Person selbst.
Strafbar ist entsprechend, wenn jemand eine minderjährige Person zur Prostitution bringt (z.B. Zuhälter - § 180 Abs. 2 StGB), oder wenn eine volljährige Person eine minderjährige Person für Sex entgeltet (z.B. Freier - § 182 Abs. 2 StGB).
Zwar muss eine Prostituierte angemeldet sein (§ 3 ProstSchG), und das geht erst ab 18, aber a) sind die Grenzen fließend, b) wäre es keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit und c) auch hier geht es um den Schutz einer Person, was bei den Sanktionen - beginnend mit einer Verwarnung - berücksichtigt werden muss.
Wg. welchem Paragragrafen würde sie sich denn strafbar machen?