Sexting mit Fremden Personen?

1 Antwort

In so einem Falle steht es in der Regel Aussage gegen Aussage. Da muss das Gericht dann individuell entscheiden, wer im Recht ist. Man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich einen Altersnachweis vorzeigen zu lassen, wenn man mit einer Person sexuelle Handlungen begeht. Wenn also zu keinem Zeitpunkt davon auszugehen war, dass die Person entgegen der eigenen Angabe nicht erwachsen war, kann man deshalb auch freigesprochen werden. Damit es aber dazu kommt, müsste es ja erstmal eine Anzeige geben.

Sexting ist bei weitem nicht so dramatisch wie "reale" sexuelle Handlungen. Wenn also ein Erwachsener mit einer vermeintlich ebenfalls erwachsenen Person über sexuelle Dinge schreibt, und beide Parteien auch damit einverstanden sind, liegt eigentlich kein Strafttatbestand vor. Auch ist es nicht illegal, als Erwachsener mit Minderjährigen sexuelle Handlungen zu vollziehen, es gibt lediglich Einschränkungen:

Die Minderjährige Person muss mindestens 14 Jahre alt sein, es darf kein Geld für die sexuellen Handlungen verlangt werden und es muss nachgewiesen werden können, dass die minderjährige Person nicht für ihre sexuelle Unerfahrenheit und jugendliche Naivität ausgenutzt wurde.


Benbleibtanym 
Fragesteller
 04.04.2024, 09:26

Und wenn es um Fotos geht. Also wenn sie 13 wäre, würde das ja als Jugendpornografie gelten, aber wenn man nichts außer halt ein Körper Bereich sieht, sprich die Person kann nicht identifiziert werden, kann da was passieren. Also ich weiß nicht, manche 13 Jährige sehen auch wie 18 aus oder jicht. Weil dem nach wäre sexting voll gefährlich, mit Bildern, nicht weil die Bilder veröffentlicht werden, sondern weil die Person immer zu jung sein kann, und man dann Kinderpornografie oder so hätte. Aber das würde auch nicht soviel Sinn machen, weil niemanden schadet man damit. Achso und klar ist bei wären einverstanden, ansonsten wüsste ich die Rechtslage selber :)

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YogiSchreiner  04.04.2024, 09:28
@Benbleibtanym

Das stimmt natürlich. Wie gesagt - sowas muss ein Gericht spezifisch für jeden einzelnen Fall beurteilen.

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Benbleibtanym 
Fragesteller
 04.04.2024, 09:35
@YogiSchreiner

Boah okay, hätte gedacht die Rechtslage ist da eindeutig. Aber okay gut zu wissen, also das es bei sowas dann halt ein Restrisiko gibt

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YogiSchreiner  04.04.2024, 09:41
@Benbleibtanym

Theoretisch ist die Rechtslage eindeutig, aber eben nicht jeder Fall. Dafür sind die Umstände jeder Tat viel zu komplex und vielseitig. Wenn jeder Fall von Anfang an klar einzuordnen wäre, bräuchten wir ja keine Gerichte oder Ermittler.

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Benbleibtanym 
Fragesteller
 04.04.2024, 13:13
@YogiSchreiner

Ja stimmt aber in der Hinsicht sollte man meiner Meinung nach das genauer definieren. Bin da gar nicht bewandert auf dem Gebiet, aber man sollte ja schon wissen ob das nun was rechtlich mit sich führendes haben könnte oder nicht. Weil Kinderpornografie zum Beispiel ist schon ein ernster es Thema und wenn dann jemand dafür belangt wird, obwohl er es nicht mit Absicht gemacht hat, ist das schon hart. Also mein Punkt ist halt, wird jemand für entwas bestraft, was eigentlich nicht der Sinn hinter der Bestrafung sein soll. Jugendpornografie ist in soweit strafbar, wenn man jemanden damit schadet, allerdings wenn man niemanden damit in keinster weiße schaden könnte, könnte.man trotzdem deswegen verurteilt werden. Spannendes Thema finde ich

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