Kriegen 2 14-jährige ein Bayern-Ticket?
Ich möchte mit meiner Freundin morgen mit dem Zug gerne nach Regensburg fahren und hätte dafür gerne ein Bayern Ticket ich weiß aber nicht ob wir 2 das bekommen weil wir ja noch 14 sind. Wüsste da jemand was?
6 Antworten
Grundsätzlich ja.
Nur man kann beim Auswählen (siehe Unten) Nicht zwei Kinder unter 15 auswählen. Sondern muss immer mindestens einen Erwachsenen Wählen.
Kann euch einer eurer Eltern oder Großelter begleiten, würde das nur 25€ kosten. Weil ihr dann kostenfrei mitfahrt.
Fahrt ihr zu zweit ohne Verwandte, würde das für 2 Personen 33 € kosten. Für Erwachsene
Ich hab jetzt mal die AGB`s durchkämpft. aber da wird zu Kinder allein fahren im Regionalverkehr nichts erklärt.
Da ihr aber nur einmal hin und einmal zurückfahren wollt muss das gar nicht das günstigste sein.
Daher gibt´s du auf
Eure Daten ein. Wichtig ist es nur Nahverkehr auszuwählen. und 2 Personen.
Eventuell geht das ja auch mit einzelkarten Günstiger.
Eure Eltern sind einverstanden damit? Dann ist das kein Problem, ihr könnt die Tickets auch am Automaten kaufen.
Ihr braucht nicht beide extra ein Bayernticket.
Ihr könnt euch zu zweit ein Bayernticket kaufen und darauf 2 Personen/Mitfahrer eintragen lassen. Glaube ihr zahlt dann insgesamt 33 Euro oder 16,50 € pro Person.
Habe gerade gelesen, dass bis zu 3 Kinder im Alter von 6 - 14 Jahren kostenfrei mitfahren können. Vielleicht kann ja das Ticket einer eurer Eltern für 25 Euro kaufen, und ihr könnt dann zu zweit ohne Begleiter fahren? Diesbezüglich könntet ihr mal bei der Bahn anrufen und fragen.
Eigentlich schon. Deshalb wäre es besser, mal bei der Bahn anzurufen und nachzufragen.
Alle Antworten hier sind bisher falsch!
Ihr benötigt ein Bayern-Ticket für eine Person.
Den mit einem Bayern-Ticket können bis zu 3 eigene oder fremde Kinder kostenfrei mitgenommen werden:
Die Tabelle macht es nochmal deutlich.
Eine zahlende Person wird benötigt, dass andere Kind ist dann kostenfrei.


Natürlich. Aber es gibt bei den Ländertickets keine Kinderpreise.
Aber da müsste die Begleitperson doch mitreisen?