Kratzer am Gebrauchtwagen?

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Ja, sobald Du vom Autohaus wegfährst und vorher diesen Kratzer nicht entdeckt hast und es auch vorher nicht besprochen wurde, so liegt die Beweispflicht bei Dir, dass der Kratzer schon vorher vorhanden war. Was ziemlich schwer ist, weil wenn Du schon vom Autohaus weggefahren bist, kann man auch unterstellen, dass Du diesen Kratzer selbst herbeigeführt hast.

lg


Havenari  09.04.2020, 14:10

Wie wär's, wenn du dich einfach mal über die Gesetzeslage informierst, ehe du irgendwas erzählst?

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Havenari  09.04.2020, 19:52
@Cclass

Beim Gebrauchsgüterkauf gilt in den ersten sechs Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr. Das heißt, in diesem Zeitraum muss ausnahmsweise nicht der Käufer nachweisen, dass ein Mangel beim Verkauf schon bestand, sondern der Verkäufer muss nachweisen, dass das nicht der Fall war.

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Cclass  09.04.2020, 20:02
@Havenari

Dankeschön für Deine Aufklärung! :-)
Aber geht das wirklich so einfach? Ich mein, nehmen wir mal an: Ich kaufe mir einen schicken Gebrauchtwagen (aus der Garantiezeit raus, weil älter als 3 Jahre) , fahre vom Hof und dann passiert etwas auf der technischen Ebene. Kann der Verkäufer nicht dann sagen: Kollege, das ist Verschleiß - dafür können wir nichts!" ?

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Da kann man sicherlich drüber streiten. Der Kernpunkt wird dabei die Frage sein, ob es sich bei dem Kratzer um einen Mangel handelt oder um eine übliche, dem Alter des Fahrzeugs angemessene Beschaffenheit.

Wenn Mangel, dann muss der Verkäufer ihn beseitigen. Wenn nicht, dann nicht.

Da hat das Autohaus wohl Recht. Wenn das das Auto makellos sein soll, muss man einen Neuwagen kaufen.

Nicht der fehler vom Autohaus sondern von dir.

Hättest es vorher durchchecken sollen

Ob da Kratzer sind sieht man vor dem Kauf und bei der Übergabe.

Es ist ja schließlich ein Gebrauchtwagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ-Meister