Krankschreibung während Wiedereingliederung wegen der gleichen Erkrankung möglich?
Eine Freundin von mir hat wegen einer chronischen Erkrankung eine vierwöchige Therapie in einer Klinik gemacht. Danach war sie krankgeschrieben und hatte dann mit der Wiedereingliederung begonnen. Nun geht es ihr wieder schlechter. Der Arzt sagt nun, dass er sie krankschreiben würde, sie aber nicht wegen der gleichen Erkrankung krankschreiben kann, wegen der sie vor der Therapie schon krankgeschrieben war. Es ist der gleiche Arzt, der sie in der Klinik betreut hat und auch parallel in einer niedergelassenen Praxis weiter betreut. Was kann sie denn nun tun? Sie ist doch nun mal krank und es ist die gleiche chronische Grunderkrankung. Wisst Ihr was bezüglich dieser Regelung?
1 Antwort
Die Aussage des Arztes ist nicht nachvollziehbar.
Aber es ist völlig egal, wegen welcher Diagnose er sie weiterhin krank schreibt. Es handelt sich in jedem Fall um eine durchgängigen Leistungsfall - egal, ob es dieselbe oder eine hinzugetretene Erkrankung ist.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist man weiterhin krank geschrieben, so dass der Leistungsfall nicht unterbrochen ist. Sie bekommt weiterhin Krankengeld.
Die Wiedereingliederung dient immer dazu zu testen, ob man schon wieder belastbar ist. Während der Zeit ist man aber noch krank geschrieben und der Arbeitgeber muss die geleistete Arbeitszeit nicht vergüten.
Kann es sein, dass sie die Wiedereingliederung erst pro forma beginnen muss um dann sagen zu können, dass es nicht geht? Der Arzt sagt, weil diese Diagnose auch auf der Wiedereingliederung steht. Das ist doch nicht logisch …?