Krankmeldung für längere Zeit melden?

4 Antworten

Rufe einfach jedesmal erneut an und nicht lügen.

Der Arbeitgeber wird's verkraften :)

Wenn das jedoch schon länger geht, wird sich der Arbeitgeber zudem denken können, daß Du vorerst nicht wiederkommst.

Vielleicht kannst Du Dir insofern die Anrufe ersparen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

StefanZerr 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 07:17

Was meinst du mit „Anrufe sparen“? Also mein Lohn zahlz aktuell sowieso die Krankenkasse aber ich denke dennoch muss ich anrufen nur jede 2 Wochen anzurufen nervt mich auch. Ich werde locker noch 6 Monate krank sein, das weiss ich mit Sicherheit.

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Agamemnon712  21.08.2024, 07:19
@StefanZerr

Kläre das doch einfach mit dem Arbeitgeber.

Ich werde locker noch 6 Monate krank sein, das weiss ich mit Sicherheit.

Teile ihm dies mit und frage ihn, ob Du jedesmal anrufen sollst.

Von der Krankenkasse gibt es keinen Lohn, sondern Krankengeld.

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CK1986  21.08.2024, 07:20
@StefanZerr
Ich werde locker noch 6 Monate krank sein, das weiss ich mit Sicherheit.

Wenn das tatsächlich so sicher ist, dann stellt sich die Frage, warum dein Arzt das nicht so sieht und immer nur 3 Wochen attestiert.

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CK1986  21.08.2024, 07:26
@Agamemnon712

Genau: "in der Regel", Herr Experte für Arbeitsrecht. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Länge einer attestierten AU...

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Agamemnon712  21.08.2024, 07:30
@CK1986

Der behandelnde Arzt wird schon wissen, warum er immer nur drei Wochen krankschreibt.

Zudem betrifft dieses Thema kein Arbeits-, sondern Medizinrecht.

Und ich bin Community-Experte und kein richtiger. Eine Rechtsberatung ist auf dieser Seite außerdem nicht möglich.

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Länge einer attestierten AU...

Du bist bist Fachanwalt für das entsprechende Rechtsgebiet?

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CK1986  21.08.2024, 07:41
@Agamemnon712
Und ich bin Community-Experte und kein richtiger.

Deine Antworten sind immer wieder eine Katastrophe. Dein rumgeseiere über "du bist wohl Anwalt" nervt genau so. Man muss kein Anwalt sein, um manche Dinge sinnvoll zu beantworten - ein Gesetz lesen zu können, reicht.

Dass es keine gesetzliche Obergrenze gibt, hättest du übrigens rausgefunden, wenn du in deinem SELBST geposteten Link weiter gegangen wärst als nur den durch Google vorausgewählten Text des ersten Treffers zu lesen.

Die 2 bis 4 Wochen sind eine Richtlinie der kassenärtzlichen Bundesvereinigung - daran halten sich Ärzte eben "in der Regel". Sie sind aber nicht gesetzlich daran gebunden.

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Ich würde das mit dem AG klären.

Eine Alternative wäre ja auch eine Mail an die entsprechende Stelle im Betrieb.

Du musst den Arbeitgeber bei jeder erneuten Folgebescheinigung anrufen und den taggenauen Zeitraum der AU mitteilen.

Also nicht "ich bin 3 Wochen krankgeschrieben" sondern "ich bin weiter vom xxx bis xxx krankgeschrieben".

Teilst Du den taggenauen Zeitraum nicht korrekt mit, ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, die AU bei der Krankenkasse abzurufen.

Du kannst erst einmal den Arzt fragen, wie es mit der Genesung aussieht. Denn Du solltest Dich auf Deine medizinische Einschätzung nicht verlassen.

Dann kannst Du das auch dem AG mitteilen. Und dann fragst Du, ob sie zu jeder neuen eAU auch eine Kommunikation wünschen.

Mit der eAU bekommt er diese ja sehr zuverlässig.

Rein gesetzlich musst Du Dich melden!

Du rutschst ja eh bald in das Krankengeld. Solltest da n Brief von der KK bekommen


StefanZerr 
Beitragsersteller
 21.08.2024, 07:15

Ich bekomme mein Lohn bereits von der Krankenkasse. Darum wollte ich diese Frage stellen.

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Wiesel  21.08.2024, 07:24
@StefanZerr

Gehe gleich n die Kommunikation mit Deiner Abteilung und Personalabteilung. Je nach Größe der Firma gibt es Hierarchie Abfolgen. Dann fragst Du sie, ob es ausreicht, wenn Du Dich bei erkennbarer Wiedereingliederung meldest oder wie Du verfahren kannst.

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