Krankenkasse Jobcenterr?


16.08.2024, 23:47

Vollheulen

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann dir doch egal sein, die Person hat eine Mitwirkungspflicht und muss Änderungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen unaufgefordert beim Jobcenter melden und nachweisen.

Wenn Du das ganze offiziell machst und das Geld nicht unter der Hand zahlst, kann man dich auch nicht belangen, dass ist dann das Problem der Person, sollte sie sich nicht an die Spielregeln halten.

In regelmäßigen Abständen werden automatisierte Datenabgleiche vorgenommen, spätestens dann würde das ganze auffliegen und dann kommt sicher zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen noch eine Anzeige wegen Betrug.


isomatte  19.08.2024, 13:22

Danke dir für deinen Stern !

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Fantaki8538 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 13:59

Es ist offiziell ich bekomme das Geld zurück von der Krankenkasse, für mich ist das egal es ist offiziell aber die Person ist erst 19 und wohnt nah bei mir ,ich hab kein Bock auf Stress hinterher

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isomatte  17.08.2024, 14:06
@Fantaki8538

Du bekommst da wie erklärt keine Probleme, wenn dann diese Person, wenn es die Änderung in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen dem Jobcenter nicht unaufgefordert meldet und entsprechende Nachweise beibringt.

Ob das Einkommen einmalig ist, also nur in einem Monat erzielt wird oder länger spült dabei keine Rolle, es wird entsprechend mindernd nach den SGB - ll Verordnungen auf den Bedarf der Person angerechnet.

Eine Ausnahme gibt es da nur beim Pflegegeld, wenn Du das bekommen würdest, es an die Personen zahlen würdest, weil sie dich pflegt, dass dürfte nicht als Einkommen auf den Bedarf der Person angerechnet werden, müsste aber dennoch beim Jobcenter gemeldet werden.

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Nur habe ich die Befürchtung die Person wird das nicht dem Jobcenter melden

Dann melde Du es doch und heule nicht herum :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Fantaki8538 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 13:58

Ok aber dann hintergehen ich die Person und es wird komplett angerechnet, ich meine wem soll man nehmen,ein arbeitstätiger hat keine Zeit

Muss man das eig versteuern ? Also die Haushaltshilfe

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Agamemnon712  18.08.2024, 06:39
@Fantaki8538

Du mußt neimanden hintergehen, sondern kannst ihr sagen, daß sie die Erwerbstätigkeit dem Jobcenter muß und, daß Du dies ggf. übernehmen kannst.

Das Einkommen wird unter Berücksichtigung eines Freibetrags auf das Bürgergeld angerechnet.

Den Rest mit einem Steuerberater klären.

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Du solltest auf jeden Fall darauf bestehen, ihr das Geld auf ihr Konto zu überweisen. Wenn sie das nicht will, dann mach da nicht mit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition