In den Urlaub trotz Arbeitslos gemeldet?

4 Antworten

Ja, das könnte problematisch werden:

Wer im Urlaub nicht kurzfristig für die Arbeitsagentur erreichbar ist, muss dies vorher abstimmen. Ein Post-Nachsendeantrag an den Urlaubsort reicht nicht aus.

Denn eigentlich ist es ja so:

Wer arbeitslos ist, muss sich aktiv um einen neuen Job bemühen. 

Und deswegen musst du deine maximal 3 Wochen Urlaub im Jahr mit dem Amt abstimmen. Für Urlaube ab der 4. Woche wird kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Stimmst du deinen Urlaub nicht mit dem Amt ab und es kommt heraus, drohen dir natürlich Sanktionen wie z.B. die Kürzung des ALG

Dafür muss man sich ortsabwesend melden und das wiederum wird beim Amt beantragt.

Fährt man einfach so kann es zu Sanktionen kommen ggf zu Einstellung der Leistung.

Urlaub muss angemeldet werden.