Kosten Zurücknahme Strafantrag?
Ab wann sind denn Kosten entstanden ?
Anzeige Polizei, dann Zurücknahme
Also wenn es noch nicht vor Gericht war , und auch keine Vorladung verschickt wurde.
3 Antworten
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Hallo,
einen Strafantrag kannst du jederzeit zurückziehen - dies ist natürlich kostenlos.
Dazu ein wichtiger Punkt: Ein einmalig zurückgezogener Strafantrag kann nicht erneut gestellt werden! Du musst dir also sicher sein, dass du diesen zurückziehen willst.
(Umlegbare) Kosten würden nur entstehen, wenn du bewusst z.B. eine Straftat vorgetäuscht hast, also wenn du behauptest, dass du ausgeraubt wurdest und eine Fahndung nach den vermeintlichen Tätern eingeleitet wird, es aber besagte Täter nicht gibt.
Was zum Beispiel sehr häufig vorkommt ist, dass jemand Anzeige wegen Diebstahl erstattet. Im Nachgang kommt dann raus, dass der Diebstahl durch einen Familienangehörigen (z.B. den Kindern) verübt wurde. Wenn der Anzeigenerstatter jetzt den Strafantrag zurückzieht, entstehen keine Kosten, da ja de facto eine Straftat vorliegt, der Anzeigenerstatter nur jetzt keine Bestrafung mehr möchte.
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Dazu ist zu sagen, falls doch öffentliche Interesse besteht, kann der Gesetzgeber doch Anklage erheben, auch wenn es ein Antragdelikt ist.
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Frage ist, ab wann sind Kosten entstanden ? Wie ist denn da der Ablauf nach Rücknahme des Strafantrages ?
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Sie (die Kosten) können[...] auferlegt werden,[...] der Staatskasse, soweit es unbillig wäre, die Beteiligten damit zu belasten.
Wenn ich Opfer einer Straftat bin, wäre es definitiv unbillig, wenn ich dafür zahlen müsste...
Ich hab es jetzt auf 11 Jahren Dienstzeit genau EINMAL erlebt, dass da tatsächlich Kosten erhoben wurden. Das war eine Frau und ein Mann, die sich gegenseitig gefühlt 20 Mal pro Woche angezeigt haben (nach einem Streit) und wenn sie sich wieder vertragen haben, den Strafantrag zurückgezogen haben. Damals hieß es, dass die ihre Beziehungsprobleme nicht auf dem Rücken der Polizei austragen sollen, daher die Rechnungsstellung.
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Kosten entstehen, sobald du eine Anzeige erstattest (in Bayern z.B., pro Beamter, pro angefangene Arbeitsstunde 54€).
Aber nachdem du Opfer einer Straftat warst, wäre es unbillig, dich für die Rücknahme zahlen zu lassen, also werden dir die Kosten nicht umgelegt.
Ablauf Rücknahme des Strafantrages:
Du rufst beim Sachbearbeiter an, vereinbarst einen Termin und gibst in einer neuen Vernehmung an, dass du den Strafantrag zurücknimmst.
Alternativ schreibst du dem Sachbearbeiter einen Brief (Aktenzeichen müsstest du haben) und stellst klar, dass du hiermit den Strafantrag zurücknimmst.
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Man kann nicht einfach hinfahren, eben unterschreiben ( Polizeidienststelle ) und fertig ?
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Zumindest bei uns ginge das...
Kenne aber auch Dienststellen, wo das bewusst nicht so gemacht wird... mit der Begründung: "Weiß ja nicht jeder Kollege, von was du sprichst... nicht jeder Polizist kennt alle Anzeigen..."
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https://dejure.org/gesetze/StPO/470.html
Keine Straftat vorgetäuscht, Täter hat sich entschuldigt
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Also liegt die Straftat vor, damit ist das Kostengesetz nicht anzuwenden.
Gehen wir mal von einer Beleidigung aus, da du dich mit Informationen bedeckt hälst.
Beleidigung => Anzeige => Strafantrag.
Strafantrag zurückgenommen => Anzeige wird eingestellt.
=> Keine Kosten.
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Sobald du bei der Polizei Anzeige erstattest verursacht es Kosten.
z.B. wenn der Beamte sich hinsetzt und das ganze schriftlich aufnimmt.
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Sobald du bei der Polizei Anzeige erstattest verursacht es Kosten.
Ja, und? Der Anzeigende ist nicht kostenpflichtig.
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was würde der Beamte sonst in der Zeit machen ? Er ist eh angestellt.
Wie hoch sind denn die Kosten ? wenn Anzeige erstattet wurde gegen Unbekannt, dann direkt zurückgezogen wurde die Anzeige , als man erfuhr wer die Tat begann.
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Bemühe dich mal, den Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag herauszufinden.
Anzeige Polizei, dann Zurücknahme
Das geht schon mal nicht. Nur einen (zusätzlich gestellten) Strafantrag kann man zurückziehen.
Es entstehen keine Kosten.
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Dazu ist zu sagen, falls doch öffentliche Interesse besteht, kann der Gesetzgeber doch Anklage erheben, auch wenn es ein Antragdelikt ist.
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nur wenn relatives Antragsdelikt ist. Bei absolutem Antragsdelikt, keine Möglichkeit.
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Das geht nur bei Offizialdelikten und relativen Antragsdelikten. Bei absoluten Antragsdelikten kann Staatsanwalt (nicht der Gesetzgeber) nicht stellvertretend öffentliches Interesse feststellen.
Danke für die Ergänzung.
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Was bedeutet dann das:
Eine unwahre Strafanzeige oder eine spätere Rücknahme des Strafantrags kann dazu führen, dass Sie die entstandenen Kosten tragen müssen. https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Strafantrag+stellen-1114-leistung-0