Bekomme ich eine Strafe?

9 Antworten

Das halte ich aber für ein Gerücht. Nicht du wirst angezeigt, sondern der, der diese Fotos von dir hat.

Du warst zur Tatzeit nicht strafmündig, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei dich über die Herkunft der Fotos befragt.

„Nicht strafbar ist übrigens der Besitz seiner eigenen jugendpornografischen Darstellungen, also der Besitz des Darstellers selbst! Beispiel: Ein Jugendlicher macht Pornoaufnahmen von sich selbst.“

Kurzes Zitat aus diesem(https://www.anwalt.de/rechtstipps/besitz-erwerb-und-verbreiten-von-jugendpornographie-was-tun-bei-vorladung-anzeige-oder-durchsuchung_052718.html&ved=2ahUKEwj45JamwrHzAhWCCuwKHSx0D0MQFnoECAQQBQ&usg=AOvVaw2bTQVuCqvB1l9iqRlvQw2n) Artikel. Lies ihn dir aber am besten komplett durch, dann dürften deine Fragen geklärt sein. Ich denke dafür wird man dich nicht rankriegen können.

Außerdem kannst du auch nochmal gucken wann so etwas verjährt ist.

Woher ich das weiß:Recherche

Still  05.10.2021, 08:11

Was an dem Wort "verschickt" läßt mich denken, dass ich den Artikel gar nicht lesen brauche?

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und habe echt angst das da eine Anzeige oder Strafe kommt..

Eine Anzeige hast du bereits, sonst hättest du keine Vorladung als Beschuldigter.

Hy wenn es blöd her geht kannst du eine Strafe bekommen aber sie vl ein paar sozialstunden und kleine geldstrafe Viel wird nicht sein