Kosten während des Studium beim Finanzamt zurückerstatten lassen?

6 Antworten

Möglicherweise ist ein Verlustvortrag möglich. Wenn Sie dann im Folgejahr höhere Einkünfte haben und Steuern zahlen wäre eine Steuererstattung denkbar. Bislang ist das allerdings nur beim Zweitstudium und nicht beim Erststudium möglich. Aber: Es ist noch ein Verfahren diesbzgl. beim Bundesverfassungsgericht offen. Somit könnte es Sinn machen eine Steuererklärung während des Studiums abzugeben und darin Verlustvorträge zu machen. Im Falle eines positiven Urteils des Bundesverfassungsgerichtes könnte das letztendlich zum Erfolg führen.

Siehe: https://www.studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag

Du hast keine Steuern gezahlt, also kannst Du Dir meines Wissens auch keine Steuern erstatten lassen.

Du hast keinen Verlust gemacht, also kannst Du auch meines Wissens auch keinen Verlustvortrag machen lassen.

Nein, man kann die Kosten nicht zurückerstatten lassen.

Du kannst die Kosten steuerlich geltend machen, also entsprechend weniger Steuern zahlen.

Zurück erstatten lassen, kannst du dir nur etwas, das du gezahlt hast. Die Kosten für ein Studium KÖNNEN unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ist das der Fall verringert sich dadurch dein zu versteuerndes Einkommen. Das funktioniert aber nur, wenn du in dem gleichen Zeitraum ein zu versteuerndes Einkommen hattest.

Nein, keiner kann sich seine Kosten vom Finanzamt erstatten lassen.

Du musst nur auf diese Ausbildungskosten keine Steuern zahlen und bekommst diese zu viel gezahlten Steuern dann erstattet im Idealfall.

Bei dir scheitert es schon mal daran, dass du ja gar keine Steuern zahlst, weil dein Einkommen zu gering ist. Daher ist die Erstattung dann auch Null. An welcher Art Uni du studierst, das ist hingegen vollkommen egal.

Eine weitere Möglichkeit ist der Verlustvortrag. Hier kann man die Kosten quasi aufsparen für später, wenn man Steuern zahlen muss. Dafür muss man aber negative Einkünfte haben (eben einen Verlust) und das hast du nicht, da du ja den Praktikumsbetrag als positives Einkommen hast. Bringt dir daher auch nichts.