Möglicherweise ist ein Verlustvortrag möglich. Wenn Sie dann im Folgejahr höhere Einkünfte haben und Steuern zahlen wäre eine Steuererstattung denkbar. Bislang ist das allerdings nur beim Zweitstudium und nicht beim Erststudium möglich. Aber: Es ist noch ein Verfahren diesbzgl. beim Bundesverfassungsgericht offen. Somit könnte es Sinn machen eine Steuererklärung während des Studiums abzugeben und darin Verlustvorträge zu machen. Im Falle eines positiven Urteils des Bundesverfassungsgerichtes könnte das letztendlich zum Erfolg führen.
Siehe: https://www.studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag