Konzert um 24 Uhr unter 18?

4 Antworten

Da die meisten Konzerte nicht unter "Tanzveranstaltungen" im Sinne des Jugendschutzgesetzes fallen, liegt die Entscheidung beim Veranstalter in Absprache mit Behörden und den Eltern. Steht auf der Website der Halle oder des Veranstalters etwas dazu?

Oft muss ab einer bestimmten Zeit dann eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person dabei sein mit Muttizettel. Der Zettel an sich ersetzt nicht die Person.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ab-wann-darf-man-alleine-auf-ein-konzert-mhsd.0f044e09-a4c3-43a6-807d-28bb258a9c1b.html

Nein, er darf grundsätzlich nicht um die Uhrzeit da bleiben.


Manchmal geht das, manchmal aber auch nicht. Genaueres kann euch der Veranstalter sagen. Der weiss, welche Regelungen er fuer seine Veranstaltungen erlassen hat.

Das kommt auf den Veranstalter an.

Wenn der sagt ab 18, dann hilft auch kein Muttizettel.