Konto wurde zwangsaufgelöst, neues Konto eröffnen bei anderer Bank?
Mein Konto wurde mit etwas über 50 € nun zwangsaufgelöst, da es Probleme mit meinem Krankengeld gab.
Nun würde ich allerdings regelmäßig Geld bekommen, brauche dazu aber ein Girokonto.
Da ich umgezogen bin, müsste ich ohnehin die Bank wechseln. Kann ich dort jetzt überhaupt ein neues Konto eröffnen?
Und ja, das Konto existiert nun wirklich nicht mehr. Es wurde aufgelöst.
6 Antworten
Du hast bei jeder Bank ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto, das auf Guthabenbasis geführt wird. Die Banken werden ggf. versuchen, Dich abzuwimmeln. Wenn Du hartnäckig bleibst und auf einem Konto bestehst, müssen sie es einrichten. Allerdings: die Gebühren für solch ein Konto müssen sich in einem marktüblichen Rahmen bewegen, jedoch fordern die meisten Banken eine Gebühr am oberen Rand und manche darüber.
Allerdings kann eine Bank die Einrichtung des Kontos aus wichtigem Grund ablehnen. Das gilt z.B. bei deiner letzten Bank, wenn die Kündigung aufgrund deines Fehlverhaltens geschehen ist. Du sagst nicht, was passiert ist - war es ein Betrugsversuch?
Du solltest versuchen, gegen den negativen Schufa-Eintrag vorzugehen, wenn Du eine Chance siehst. Der ist es nämlich, der Dir das Leben zukünftig schwer machen wird.
Gerne. Mach das mit der Schufa. Der Eintrag muss da raus - ist wichtig!
Du hast grundsätzlich Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos bei jeder Bank, die Zahlungskonten für Privatkunden anbietet. (Voraussetzung ist, dass man kein anderes nutzbares Konto hat, aber das scheint ja hier der Fall zu sein.)
PS: Sinnvoll ist es natürlich, es erst einmal mit der Eröffnung eines normalen Girokontos bei einer anderen Bank zu probieren.
Wenn diese abgelehnt wird, kann man immer noch die Eröffnung eines Basiskontos beantragen.
Siehe dazu auch https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/was-ist-ein-basiskonto-7897
Wenn das vorige nicht mehr besteht, kannst Du Dir natürlich ein neues Konto bei einem Institut Deiner Wahl einrichten. Ob sie Dich nehmen, ist eine andere Frage. Sparkassen müssen Dich als Kunden aufnehmen, alle anderen nicht.
Es gibt seit ein paar Jahren einen gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Basiskonto, und der gilt für nahezu alle Banken.
Sparkassen müssen Dich als Kunden aufnehmen, alle anderen nicht.
Das stimmt nicht.
Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos besteht grundsätzlich bei jeder Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet.
Siehe auch https://www.bafin.de/dok/7906374
Seit 2016 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto.
Bei der Sparkasse bekommst du aufjedenfall ein Konto.
Wie oben geschrieben, gab es lediglich Probleme mit meinem Krankengeld, welches ich nicht erhalten habe. Deswegen auch das Konto etwas über 50 € im Minus. Es war eine schwere Zwit, doch ich versuche gerade alles wieder in den Griff zu bekommen.
Danke.