Kontaktiert das jugendamt die schule bei außer schulischen verfahren?

2 Antworten

Das Jugendamt benötigt, wenn sie mit der Schule sprechen wollen, eine Schweigepflichtsentbindung der Eltern.

Das gilt immer, außer es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Dann dürfen wir auch ohne Schweigepflichtsentbindung mit der Schule sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

das kommt auf den einzelfall an, wenn die mitwirkung der schule in deinem speziellen Fall als notwendig erachtet wird und deine Eltern oder dein Vormund zustimmen dann ja


Tim677188 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 14:45

Hat nichts mit der schule zu tun müssten meine Eltern dann zu stimmen das die schule kontaktiert wird

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