Konnte man im Weimarer Republik auch Doppelstaatler sein?

2 Antworten

In der Weimarer Republik war das Staatsangehörigkeitsrecht noch Ländersache. Das war nicht einheitlich geregelt. Erst 1934 wurde ein einheitliches Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland geschaffen.

Es sind insofern viele Konstellationen denkbar. Wenn ein Kind deutscher Eltern in den USA geboren wurde, dann kann durch die Kollision der auf Geburtsort und Abstammungsprinzip beruhenden Staatsangehörigkeitsrechten auch eine doppelte Staatsangehörigkeit entstanden sein.

Es hatten bestimmt einige Leute einen zweiten Pass von einem anderen Land, der war bei dir deutschen Behörden jedoch nicht registriert.