Kommt vor "um ... zu" ein Komma?

5 Antworten

Ja, es sollte ein Komma gesetzt werden.

Eindeutige KOMMA-Pflicht!

Die amtliche Rechtschreibung findest du beim  Rechtschreibrat:

http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/regeln2006.pdf

§ 75. Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist.

(1) die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet:

Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen. [...]  Ihre Forderung, um das noch einmal zu sagen, halten wir für wenig angemessen ...

Klingt zwar besser , ist aber nicht zwingend nötig


Koschutnig  30.11.2015, 20:20

Komma-Pflicht bei Inf.-Gruppen, die mit um eingeleitet sind

§ 75. Rechtschreibrat

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earnest  30.11.2015, 19:53

Doch, es handelt sich um ein Pflichtkomma - siehe den Link in meiner Antwort.

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