Kommt die Wehrpflicht in einer abgespeckten Art wieder?

4 Antworten

Die Wehrpflicht besteht noch, ist lediglich ausgesetzt, in dieser Form ist das im Grunde vollkommen ausreichend.

Pistorius hat vor einigen Monaten ein Konzept vorgestellt, darum ging es u.a. um eine Art Werbung zur Personalgewinnung. Ob daraus letztendlich eine aktive Militärdienstpflicht werden wird, ist z.Z. noch völlig unklar.

Sollte es dazu kommen, dann wird diese in den Grundzügen der bestehenden Wehrpflicht entsprechen. So wird es bspw die Möglichkeit geben, einen Ersatzdienst außerhalb des Militärs zu leisten.

In Bezug auf deine Krankheitsgeschichte; es ist nicht von vornherein davon auszugehen, dass du für den Militärdienst untauglich wärst. Diese Entscheidung würde ggf. bei einer Musterung von den zuständigen Medizinern getroffen werden.

Bislang ist das alles noch nicht spruchreif.

1. Die Wehrpflich wurde nicht abgesetzt, lediglich ausgesetzt.

2. Aktuell immer noch recht unwahrscheinlich, dass die wiederkommt, denn das gibt der Arbeitsmarkt aktuell nicht her. Jede Arbeitskraft wird zur Zeit benötigt.

3. Im Notfall/Kriegsfall kann jeder Bürger eingezogen und mit einer Waffe ausgestattet werden. Und wenn Deine Familie, Deine Kinder angegriffen werden, schießt auch Du, wetten!?!


KarlKlammer  07.08.2024, 19:34
3. Im Notfall/Kriegsfall kann jeder Bürger eingezogen und mit einer Waffe ausgestattet werden. Und wenn Deine Familie, Deine Kinder angegriffen werden, schießt auch Du, wetten!?!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 12a:

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
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alarm67  07.08.2024, 20:11
@KarlKlammer

Grundgesetz für mich:

Greift jemand im Kriegsfall meine Familie an, interessiert mich mein Gewissen NULL!

Dann wäre ich froh über eine Waffe und wehre mich!

Aber gut, halte am Grundgesetz fest und träume weiter, lasse halt zu, dass man im Kriegsfall Deine Familie tötet.

Schaust halt zu, aus Gewissensgründen.

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KarlKlammer  07.08.2024, 20:49
@alarm67

Für mich gilt übrigens Abs. 4. Ich darf im Fall der Fälle dann Typen wie dich in Leichensäcke verpacken.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
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Hi, habe letztens auf Arbeit gehört und später selber gelesen, das wohl ab 2025 oder so, Briefe an alle zwischen 18 - 45 oder so geschickt werden sollen,

Wieso "sollen"? Wann hat der Bundestag das denn beschlossen?

Wenn die Wehrpflicht aktiviert werden sollte (was ich stark bezweifele), dann könntest du stattdessen als Zivildienstleistender oder freigestellter Helfer im KatS dienen.

Stimmt nicht ! Nicht an alle 18 jährige bis 45 jährige!

Sondern nur an 18 Jährige eines Jahrgangs.

Man könnte gar nicht 18 jährige bis 45 jährige nehmen, da es zu viele wären und die Strukturen sind auch nicht vorhanden für so viele Jahrgänge die sich dann melden könnten ….

Deswegen nur 18 Jährige eines Jahrgangs da diese erstmal genug sein könnten, für die Strukturen die die Bundeswehr stemmen könnte.