Kommt das in die Akte?
Anzeige wegen Beleidigung Und wenn ja wie lange?
7 Antworten
Hallo,
für eine fundierte Antwort sind leider deine Angaben ein bisschen spärlich.
Ersttäter?
Wie alt?
Welche Akte? => Polizeiliches Führungszeugnis, Polizeiakte, Kriminalaktennachweis...
Prinzipiell:
- In das Polizeiliche Führungszeugnis wird eine Beleidigung nur dann aufgenommen, wenn der Angeklagte bereits in anderer Sache zu einer Geldstrafe oder Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
- Im Bundeszentralregister werden alle Verurteilungen eingetragen.
- In den Polizeiakten bleiben die Ermittlungen - ohne Ergebnis - eingetragen.
- Im Kriminalaktennachweis werden Beleidigungen nicht eingetragen, solange es sich um die erste Eintragung handeln würde.
Für eine genauere Antwort, bitte die Frage genauer formulieren. Aktuell ist es für uns Antwortgeber nur ein "Fischen im Trüben"...
Eine Anzeige landet i.d.R. in polizeilichen Akten, die arbeiten ja auch damit. Normalerweise ist das je nach Ausgang nach einer Weile zu löschen, aber die Löschfristen werden oft ignoriert.
Ins Bundeszentralregister kommen alle Verurteilungen, ins Erziehungsregister auch. Aus dem ersten, in Form des polizeilichen Führungszeugnisses, kommen aber nur Sachen oberhalb von 90 Tagessätzen bei Geldstrafen und Haftstrafen. Komplett sehen es nur Gerichte beim nächsten Problem.
Zu den Löschfristen: https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html
Dort: § 24.
Die Akten werden gelöscht, aber bleiben , da sie nicht geschleddert werden.
Führungszeugnis gibt es 3 Arten.
Das normale
Das Erweiterte, und das polizeiliche.(Nur innerhalb der Verwaltung)
Anzeigen kommen nicht in das BZR (das ist wohl gemeint), dort werden nur rechtskräftige Verurteilungen aufgenommen.
Ja wenn ich deswegen verurteilt werde? habe btw angeblich "alte transe" gesagt
Kommt auf die Strafe an Ab91 Tagessätzen ist das eine Vorstrafe
Von Führungszeugnis hast du in deiner Antwort aber nichts geschrieben. Daher war mein Einwand berechtigt.
Mit deiner jetzigen Formulierung hast du (bedingt) recht.
ersttäter, 15, die akte die mein Arbeitgeber bekommt