Komme ich noch aus der Abofalle?

3 Antworten

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Lösung eines Problems aus dem Bürgerlichen Recht

Es ist fast immer das gleiche Prinzip und die gleiche Schrittfolge zu beachten.

Wichtigste Grundregel bei der Bewertung eines Sachverhalts ist es, die Fakten zu sortieren und präzise zu formulieren.

  • Wer sind die Beteiligten? (Schuldner, Gläubiger)
  • Was sagten und was meinten sie? (Willenserklärung)
  • Altersangaben (Geschäftsfähigkeit)
  • Datumsangaben (Fristen)

Ein häufiger Fehler ist, die Um-Interpretation des Sachverhalts, nur weil man aus eigener Erfahrung schon einen ähnlichen Fall kennt.

Es muss individuell bewertet werden, ob einer der Beteiligten in irgendeiner Form die vorkommenden Probleme verschuldet hat.

Das Wichtigste in Kürze:

Du schreibst:

Ich habe ein Abo für einen Cloud-Speicher abgeschlossen:
  • 1 Monat kostenlos, danach 10,00 Euro/Monat
  • 12 Monate Vertragslaufzeit
  • "Jetzt kostenlos testen"-Button
  • "30 Tage Geld-zurück-Garantie"

Für eine seriöse Bewertung sollte man sich auch das Kleingedruckte ansehen. Diese Infos stehen in der Regel bereits im Angebot des Anbieters.

Frage: Mit wem hast du einen Vertrag geschlossen. Kannst du bitte mal den Link zum Angebot nennen?

Du möchtest wissen:

Ist ein Widerruf unabdingbar gewesen, oder komme ich mit einer Kündigung innerhalb eines Probezeitraums rechtlich aus dem Vertrag?

Was ist der Unterschied zwischen einem Rücktritt und einer Kündigung?

Der Rücktritt (= Widerruf) ist etwas anderes als die Kündigung. Wenn Sie Ihren Rücktritt erklären, wird Ihr Vertrag mit dem Unternehmen rückwirkend aufgelöst.

Mit einer Kündigung geben Sie nur bekannt, dass Sie einen laufenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden möchten.

https://www.ombudsstelle.at/widerruf-und-rueckgabe/was-ist-der-unterschied-zwischen-einem-ruecktritt-und-einer-kuendigung/#:~:text=Der%20R%C3%BCcktritt%20(%3D%20Widerruf)%20bietet,Vertrag%20zu%20einem%20bestimmten%20Zeitpunkt.

Du schreibst:

Ich habe das Abo am gleichen Tag gekündigt.
  • Wann wurde der Vertrag geschlossen? [Datum]
  • Wann wurde der Vertrag gekündigt/widerrufen? [Datum]

Du schreibst:

1 Monat kostenlos, danach 10,00 Euro/Monat

Wenn du am 1. Tag gekündigt oder widerrufen hast, hättest du eigentlich genug Zeit gehabt den Vertrag nach einer wirkungslosen Kündigung noch rechtskräftig widerrufen können. Warum ist das nicht passiert?

Nun läuft das Abo zahlungspflichtig weiter.

Wie rechtfertigt der Anbieter seinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags?

Bei einer "GELD ZURÜCK GARANTIE" wurde erfahrungsgemäß eine Vorauszahlung geleistet.

Was kostenlos ist, muss eigentlich auch nicht bezahlt werden!

Eine Zahlungspflicht kann dir also frühestens nach Ablauf der Testphase erstehen. Das heißt: Vorher besteht auch kein Anspruch für den Anbieter.

Es wäre sich interessant zu erfahren, welches Risiko der Anbieter durch die Vorauszahlung abdecken will ?

Bei Händlern, die ihre Ware gegen Verlust absichern möchten ist nachvollziehbar. Dieses Risiko erkenne ich hier jedoch nicht.

Amazon Prime z.B. wird zu ähnlichen Konditionen angeboten. Dort wird jedoch erst nach Ablauf der Testphase eine Leistung in Rechnung gestellt. Vorausgesetzt der Verbraucher hat nicht zuvor von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Fair muss fair bleiben!

Nicht selten handelt es sich jedoch auch einfach um eine Um-Interpretation des Betroffenen.

Fakt ist: 30 Tage kostenlos testen! Anschießend 10,- EUR/Monat.

Das du den Vertrag gekündigt/widerrufen hast, heißt nicht, dass die Testphase zeitgleich abgebrochen wird.

Vermutest du, dass du zahlungspflichtig bist, oder lässt sich das belegen?

Tipp:

Wenn du den Vertrag gekündigt hast, anstatt zu widerrufen, solltest du dich auf einen Irrtum beziehen.

Ob Kündigung oder Widerruf. Die Absicht, nämlich keine verbindliche Verpflichtung eingehen zu wollen.

Gut zu wissen:

Bei einer Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Garantiegebers. Das heißt, dieser kann auch die Regeln bestimmen.

Was sein könnte, bringt dich nicht weiter.


ddanir 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 17:41

Vertragsabschluss: 23.05.2024

Vertragskündigung: 23.05.2024

  1. Rechnung: 25.05.2024 i.H.v. 0,00 Euro
  2. Rechnung : 24.06.2024 i.H.v. 10,00 Euro

Ein Widerruf meinerseits ist nicht erfolgt, da ich als Verbraucher erfahrungsgemäß eine Kündigung innerhalb der Probezeit als ausreichend hielt. Dies ist wohlmöglich die Rechtfertigung des Anbieters.

Interessant ist allerdings dass nur ein Kündigungsbutton zur Auswahl stand. In der Rubrik "Hilfe>Kündigung" wird jedoch ein "Stornierung/Kündigung"-Button bildlich gezeigt.

"Kündigung in Bearbeitung" wird mir aktuell angezeigt. Ich habe noch keine Rückmeldung zur erfolgten Kündigen erhalten.

Kann man schon von arglistiger Täuschung sprechen?

Ich würde mich als Verbraucher auf ein Irrtum berufen.

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heurekaforyou  27.06.2024, 04:15
@ddanir

Warum machst du die Sache so kompliziert? Dafür gibt es doch überhaupt keine Rechtfertigung.

"Kündigung in Bearbeitung" wird mir aktuell angezeigt. 

In deiner Beschreibung hast du jedoch behauptet:

Nun läuft das Abo zahlungspflichtig weiter.

Das kann ja dann irgendwie nicht stimmen, oder?

"Kündigung in Bearbeitung"

Was ist an dieser Aussage missverständlich und rechtfertigt, dem Anbieter betrügerische Absichten zu unterstellen?

Du schreibst:

Ein Widerruf meinerseits ist nicht erfolgt, da ich als Verbraucher erfahrungsgemäß eine Kündigung innerhalb der Probezeit als ausreichend hielt. Dies ist wohlmöglich die Rechtfertigung des Anbieters.

Warum machst du dir Gedanken, was sein könnte? Die STRATO-Bestimmungen zum kostenlosen Testzeitraum sind deutlich und unmissverständlich.

Wie kann ich während der kostenlosen Testphase kündigen?

Sie können Ihr Testpaket während des Testzeitraums jederzeit kündigen. Vor Ablauf Ihres kostenlosen Testzeitraums entstehen für Sie tatsächlich keinerlei Kosten.

(Quelle: Strato)

STRATO ist ein seriöses Unternehmen, das überhaupt kein Interesse einer Unterscheidung zwischen Kündigung und Widerruf hat.

Verbraucher können erfahrungsgemäß mit dem Begriff Kündigung mehr anfangen, als mit Widerruf.

Was heißt das in deiner Angelegenheit?

Wenn du wie beschrieben gehandelt hast, brauchst du dir wirklich keine Sorgen machen.

Kann man schon von arglistiger Täuschung sprechen?

Wurdest du arglistig getäuscht? Das sehe ich nicht so.

Vielleicht sollte man aber mal über strafrechtliche Konsequenzen bei falscher Verdächtigungen sprechen.

Was ist eine „falsche Verdächtigung“?

Eine falsche Verdächtigung steht gemäß § 164 StGB unter Strafe. Diese liegt vor, wenn der Täter vor einer zuständigen Stelle vorsätzlich den Verdacht erweckt, eine andere Person habe eine Straftat begangen, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht (sog. “Unterstellung”).

Gibt es irgend etwas, das deine Vorwürfe gegen STRATO rechtfertigen könnte? Ich sehe leider keinen.

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ddanir 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 08:55
@heurekaforyou
  • “Kündigung in Bearbeitung” seit 5 Wochen und nun bekomme ich eine Rechnung eines Abonnements mit zwölfmonatiger Vertragslaufzeit, das am Tag der Bestellung gekündigt wurde.
  • Das Unternehmen antwortet mir lediglich, dass meine Stornierungsfrist abgelaufen sei.
  • Eine kurze Recherche des Unternehmens offenbart eine Vielzahl derartige Fälle: “Man probiert einen Webshop aus, kündigt den sofort wieder nach drei Tagen und soll dann ein Jahr lang zahlen, weil der Mitarbeiter die Kündigung falsch getätigt hat. Vorsicht beim Ausprobieren solcher Angebote! Das ist Kundenfang!” (Quelle: trustpilot)
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ddanir 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 11:16
@ddanir

Update: “Ihr Auftrag wird zum 23.05.2025 00:00 gekündigt, inklusive aller Zusatzleistungen.

Sie können die Kündigung bis 1 Tag vor Kündigungsdatum widerrufen.

Kündigung widerrufen (Button)”

wie kann das sein wenn ich “das Testpaket während des Testzeitraums jederzeit kündigen” kann?

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heurekaforyou  27.06.2024, 17:09
@ddanir

Du behauptest:

Eine kurze Recherche des Unternehmens offenbart eine Vielzahl derartige Fälle: “Man probiert einen Webshop aus, kündigt den sofort wieder nach drei Tagen und soll dann ein Jahr lang zahlen, weil der Mitarbeiter die Kündigung falsch getätigt hat. Vorsicht beim Ausprobieren solcher Angebote! Das ist Kundenfang!” (Quelle: trustpilot)

Trustpilot warnt den Verbraucher vor vor dem Ausprobieren von STRATO-Testpaketen?

“Man probiert einen Webshop aus, kündigt den sofort wieder nach drei Tagen und soll dann ein Jahr lang zahlen, weil der Mitarbeiter die Kündigung falsch getätigt hat.

Als was könnte der Mitarbeiten eine Kündigung fälschlicherweise halten?

Kannst du mal den entsprechenden Link nennen?

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ddanir 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 10:07
@heurekaforyou

Trustpilot als Bewertungsplattform widerspiegelt das häufige Aufkommen der o. g. Sachlage einiger Verbraucher:innen.

Erst nach zweiseitigem Widerspruch per Einschreiben wurde der Vertrag nun “aus Kulanz” aufgehoben.

Danke für die Mithilfe.

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Der Wichtigste Punkt ist der "Jetzt kostenlos testen"-Button. War er wirklich so beschriftet und ist er es noch, mach einen Screenshot. Denn dann ist gemäß § 312j Abs. 4 BGB kein Vertrag zustande gekommen. Zumindest wenn du als Verbraucher gehandelt hast.

Empfehlenswert ist es in solchen Situationen ein Einwurfeinschreiben an die Gegenseite zu richten mit folgendem (ausformulierten) Inhalt:

  1. Es ist wegen § 312j Abs. 4 BGB kein Vertrag zustande gekommen.
  2. Deshalb wird die Zahlung verweigert.
  3. Sollte doch ein Vertrag zustande gekommen sein, wurde dieser durch dich am Folgetag widerrufen. Die "Kündigung" war als Widerruf gemeint.
  4. Vorsorglich erklärst du noch einmal ausdrücklich den Widerruf (bei falscher oder nicht erteilter Widerrufsbelehrung läuft die Widerrufsfrist nämlich noch).
  5. Und höchst hilfsweise erklärst du die Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Wenn Du die Kündigung nachweisen kannst, sollte das kein Problem sein.


ddanir 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 00:51

Das klingt gut. Ich bin nicht mehr sicher, nachdem ich folgendes gelesen habe.

"Mit einer Kündigung geben Sie nur bekannt, dass Sie einen laufenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden möchten. Der Rücktritt (= Widerruf) bietet Ihnen die Möglichkeit, dass Sie einen einmal abgeschlossenen Vertrag rückwirkend auflösen."

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