Komisch dass die Staatsanwaltschaft keinen Beweis benötigt, sie könnte es doch beweisen anhand Unterlagen was ein Geschichtslehrer studiert oder über Profs?

4 Antworten

Die Beweislage hat dem Gericht offenkundig gereicht. Also hat die Staatsanwaltschaft ihren Job gemacht.

Was du findest, ist ausschließlich dein Problem.

Kann doch jeder sagen was er will

Ein Irrtum, der schon mal 100 Tagessätze kosten kann.

Von Experte Kessie1 bestätigt

🦈

es gibt auch Meinungsfreiheit.

Kuckst du hier:

Artikel 5 Absatz 2 GG

Nur weil er den Dreiklang sagte und weil es auch die SA mal gesagt hatte. Die SA gibt es schon lange nicht mehr.

Kuckst du hier:

§ 86a StGB


Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:04

Der wusste es ja nicht dass das gesagt wurde, ich hätte es auch nicht gewusst. Man muss nicht alles wissen.

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martinjharwig  15.05.2024, 00:06
@Obelix9110

Das sehen die Pflichten, die mit deiner Staatsangehörigkeit einhergehen, anders.

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Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:07
@martinjharwig

Dann hätte es aber in der Schule unterrichtet werden müssen. Für was geht man denn zur Schule.

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Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:08
@martinjharwig

Ich hätte gegen Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Nötigung und falscher Verdächtigung gemacht. Das wären die Pflichten der Staa... gewesen.

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martinjharwig  15.05.2024, 00:10
@Obelix9110
Dann hätte es aber in der Schule unterrichtet werden müssen.

Nein.

Für was geht man denn zur Schule.

Damit man ein Gesetzbuch aufschlagen und lesen kann und letztlich nicht solche Fragen stellt.

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martinjharwig  15.05.2024, 00:10
@Obelix9110
Ich hätte gegen Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Nötigung und falscher Verdächtigung gemacht.

Joa, das glaube ich dir sogar.

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Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:12
@martinjharwig

Im Gesetzbuch steht das aber nicht drin, alles für Deutschland und nun?

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Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:12
@martinjharwig

Im Gesetzbuch steht das aber nicht drin, alles für Deutschland und nun?

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martinjharwig  15.05.2024, 00:23
@Obelix9110

Ich gehöre wirklich bezahlt.

Also:

  1. § 86a StGB lesen
  2. dann - wie du 86a entnehmen kannst - § 86 StGB lesen
  3. Und wenn du ab diesem Punkt nicht die Worte „SA-Losung“ in eine Suchmaschine deiner Wahl tippen kannst, lies einfach 1 Ss 432/05

Viel Erfolg!

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Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 01:11
@martinjharwig
  1. § 86a StGB lesen

Da steht das nicht drin was die SA sagte, es bringt also nix deine Gesetze zu lesen. Da musst du schon mehr bieten.

Wie sollte ich die Worte SA-Losung wissen, woher sollte ich das wissen? Du hälst dich wohl für besonders schlau, das Gegenteil dürfte der Fall sein. Du hast keine Ahnung, Junge.

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Bei den Geisteswissenschaftlern gibt es nicht so einen festen Lehrplan!

Da heißt es dann vermutlich, dass man ein 3-stündiges Seminar inkl. Hausarbeit über das 3. Reich gemacht haben muss, aber eben nicht, welche 1000 Fakten man parat haben muss!

Trotzdem ist es halt typisch AfD, bewusst eine Grenze zu überschreiten und hinterher zu behaupten, das wäre ja alles nicht 'ernst' gemeint!

Das 3. REICH war nicht sein Fachgebiet in der Schule, das war die Deutsche Revolution 1848.

"...eine Mitschülerin habe berichtet, dass sie mit Höcke ein halbes Jahr lang das Kaiserreich behandelt hätten, den Nationalsozialismus dagegen nur ein bis zwei Monate ..."


Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:06

Er hat ja neuere Geschichte studiert und nicht Nationalsozialismus

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Leestiger  15.05.2024, 00:14
@Obelix9110

Den Spruch haben schon andere ungestraft rausgehauen, aber wenn du vorverurteilt bist...

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Obelix9110 
Fragesteller
 15.05.2024, 00:17
@Leestiger

Ich hätte das zu 100% nicht gewusst und es ist auch nicht so dass ich mir alle Geschichtsbücher kaufen und alle lesen muss bis ich irgend etwas finde was ich nicht sagen darf. Zum einen hätte ich überhaupt nicht so viel Platz und zum anderen wäre ich dann Pleite und die Zeit zum durchlesen hätte ich auch nicht.

Vielleicht darf man auch nicht mehr das essen was jemand von der SA gegessen hat. Vielleicht haben die Kartoffeln gegessen

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Leestiger  15.05.2024, 10:48
@Obelix9110

OK, gewusst habe ich das schon, da ich auch Dolche aus dieser Zeit als Geldanlage habe..

Aber so zu tun als ob nur die "NSDAP", sprich Nazis den Spruch genutzt hätten ist schon an den Haaren herbeigezogen .

Beispiel:

"Das Reichsbanner", eine durch und durch sozialdemokratische Vereinigung, die es bis heute in abgewandelter Namensform gibt.

https://www.reichsbanner.de/reichsbanner-heute/

Und was haben die an Losungen benutzt?

Zeitung Reichsbanner

Und zu den Kartoffeln - vorher müsste dann noch das wieder zurückgeschraubt werden, denn ein von den Nazis als nationalen Feiertag eingeführten Tag geht ja gar nicht...

https://www.servat.unibe.ch/dns/RGBl_1933_I_191_G_Feiertag.pdf

Da wird gerne immer argumentiert, das wäre schon 1919 bestimmt geworden, aber zum bezahlten echten freier Arbeitstag wurde es eben erst 1933!

Und alle finden den von den Nazis eingeführten freien Tag bis heute toll und boykottieren ihn nicht.

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