Körperverletzung durch Ex. Ergänzende! Zeugenaussage NACH drei Monaten des Geschehens?

4 Antworten

Die Antragsfrist für den Strafantrag läuft nach drei Monaten ab. Der ist aber nur bei der einfachen Körperverletzung erforderlich, und auch da nicht zwingend (Stichwort "besonderes öffentliches Interesse"). Die gefährliche Körperverletzung hingegen ist ein Offizialdelikt, das ohnehin von Amts wegen verfolgt wird.

Wende dich an die Staatsanwaltschaft. Unter den geschilderten Umständen wird wohl dort auch niemand ein Fass aufmachen wegen deiner ursprünglichen Falschaussage - auch wenn die Voraussetzungen des § 258 Abs. 6 StGB nicht erfüllt sein mögen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Connellen 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 22:10

Vielleicht weiß jemand noch, welche Strafe er bekommen würde, wenn ich beim Familiengericht Schutz beantrage über das Gewaltschutzgesetz? Bringt das überhaupt was? Er wird garantiert hier stehen, sobald er den Brief in der Post hat.

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Connellen 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 22:05

Danke dir, unter diesen Umständen habe ich auch nicht groß Angst, dass ich für meine falsche Aussage eine große Leuchte kriege. Ich muss das einfach tun damit er es nicht den nächsten antut und ich abends wieder ruhig schlafen kann ohne Panikattacken aufwache irgendwann mal und mich nicht weiter als Opfer fühle obwohl ich berechtigte Angst mein Leben habe da dieser Mensch unkontrolliert aggressiv ist und auch noch ein Käfigkämpfer war

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die Staatsanwaltschaft hat wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt,

Nein, das hat sie mit absoluter Sicherheit nicht.

"Anzeigen" bedeutet, dass man einen Sachverhalt der zuständigen Behörde zur Kenntnis bringt. Beim Strafrecht ist das die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft zeigt also nichts an - das würde ja bedeuten, dass sie sich selbst mitteilt, dass etwas passiert ist.

Was kann ich tun und an welcher Stelle

Du kannst der Staatsanwaltschaft jederzeit mitteilen, dass deine bisher gemachten Aussagen erstunken und erlogen waren. Da diese Aussagen nicht vor Gericht erfolgten, ist das kein Problem für dich. Bei der Polizei darf man straflos einen Haufen Müll erzählen.


RechtBillig  02.09.2024, 22:16

Jemand anderen falsch verdächtigen darf man allerdings auch bei der Polizei nicht.

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RechtBillig  02.09.2024, 23:04
@Funship

Auch Strafvereitelung ist strafbar.

Deine Aussage ist eben falsch 🤷

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Sofern das Verfahren nicht schon eingestellt wurde, kannst Du jeder Zeit etwas aussagen! Ist das Verfahren eingestellt ist eine Wideraufnahme nur in seltenen Ausnahmefällen vorgesehen!

Aber ehrlich Du zeigst ein typisches Verhalten, erst ja, dann nein, dann wieder ja!

Diese Gewalt ließe sich bei weitem besser bekämpfen, wenn die Opfer von Anfang an mitmachen!

Insofern sage ich, dass in vielen Fällen die Opfer selbst schuld sind, undzwar Schuld sich nicht haben helfen zu lassen wenn Polizei, Staatsanwalt und Gericht das anbieten! Wer bei so einer Gewalttat die Aussage zurücknimmt, muss sich nicht wundern wenn dann beim 4., 5. 6. Xten Einsatz der Polizei die nichts mehr unternehmen will "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Connellen 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 05:34

Eigene Erfahrung steht bei dir? Das bezweifle ich!! Google bitte einmal nur kurz: Opfer von Narzissten... Opfer sind meistens Menschen, die intelligent, stark und empathisch sind. Die meisten Narzissten und Psychopathen sind nachweislich sogar, auch hier in Deutschland, unter den höchsten Politikern und Führungskräften zu finden und meistens Männer, das ist Fakt !!! Es hat überhaupt nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun, solchen kranken Menschen zum Opfer fallen zu können. Jährlich steigt der Prozentsatz an Narzissten und Psychopathen in unserer Gesellschaft. Wie gesagt: Bitte erst informieren, vor deinen Äußerungen : Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!!

Einmal kurz googeln und das Thema kurz erfassen, dann wirst du es anders sehen und deine Sicht und Antwort darauf revidieren wollen.

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RechtBillig  03.09.2024, 07:10
@Connellen

Dein Kommentar hat irgendwie nicht so viel mit der Antwort zu tun? Keiner hat über deine Intelligenz gesprochen, und dass das Verhalten "typisch" ist, sagst du im Prinzip sogar selber?

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Connellen 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 12:04
@RechtBillig

Du behauptest, ich hätte typischerweise mit erst ja, dann nein und wieder ja auf Hilfe reagiert und wolle meine Aussage zurück nehmen. Aussagen kann man nicht zurücknehmen, das ist rechtlich nicht möglich, sondern nur ergänzen. Ich habe nie mehrfach die Polizei gerufen und auch noch KEINE Anzeige gemacht, sondern die Polizei aus öffentlichen Interesse, als sie mich schwer verletzt aufgefunden haben.

Gewalttätige Narzissten und Psychopathen machen ihre Opfer in der Beziehung schleichend und perfide abhängig, lähmen sie mit psychopathischem Geschick dermaßen, bis man Todesangst hat und wollen einen emotional, körperlich, finanziell und generell existenziell komplett zerstören. Wir reden hier über Verbrechen, wenn ein Mann mir 25 Mal gegen den Kopf tritt und über Freiheitsberaubung !! Keine Straftaten mehr!

Das geht weit über einen Beziehungsstreit hinaus, wobei die Polizei bei solchen Handgreiflichkeiten 5-6 mal vorbeikommt.

Daher finde ich deine Ausdrucksweise in meinem Fall: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!..... sehr unangebracht.

Die meisten Opfer von Narzissten machen gar keine Anzeige, falls doch, brauchen sie oft das Gewaltschutzgesetz, um ein Kontaktverbot zu erwirken, weil diese Täter unberechenbar sind und viele Opfer müssen trotz Verurteilung dann wegziehen und irgendwo neu anfangen.

Du schreibst: "Die Opfer sind selbst schuld, wenn sie nicht von Anfang an mitmachen" .

Es ist EXTREM SCHWER , aus einer narzisstischen Beziehung zu entkommen! Von daher Opfern die Schuld zu geben, dass sie nicht von Anfang an mitmachen, DAS ist Unwissenheit UND DAS konnte ich so nicht stehen lassen.

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PolluxPM  03.09.2024, 12:17
@Connellen

Wenn Dich jemand so verletzt, und Dich derart lebensgefährlich tritt, ist und bleibt es für mich unverständlich warum Du dann eine Falschaussage machst um den Täter zu schützen! Man verfolgt die Tat schon von Amts wegen und Du torpedierst das!

Und wenn wir über Verbrechen reden und Du eine Falschaussage machst, reden wir über Strafvereitelung!

Jeder hat eine Eigenverantwortung und es ist nicht extrem schwer aus einer solchen Beziehung zu entkommen, wenn man rechtzeitig auf die Warnsignale hört, die Dir Freunde, Kollegen, Bekannte, sicher schon vor Jahren gegeben haben! Vielleicht war auch schon vorher mal bei kleinerem Anlass die Polizei da und hat Dich entsprechend beraten!

Ich kann auch kaum glauben, daß dieses Ereignis das erste war indem die Polizei vor Ort war?

Und ich kann nicht glauben, dass es nicht vorher schon einige Male Schläge gab, nach denen Du nicht reagiert hast... Opferberatung? Polizei?

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Connellen 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 12:39
@PolluxPM

Straftaten werden zu Verbrechen, die über einem Jahr mit Gefängnis bestraft werden, was in meinem Fall zutrifft. Da du dich anscheinend immer noch nicht kurz in das Thema narzisstische Beziehung eingelesen hast, glaubst du weiterhin nicht und kannst dir weiterhin Sachen nicht vorstellen. Ein Narzisst isoliert sein Opfer schleichend, ohne dass man es bemerkt, von Freunden und Familie, um den Einfluss abzuschneiden. Das wird dir jedes Opfer solcher "Menschen" bestätigen können.

Es ist auch erwiesen und Fakt, dass sich Narzissten starke, intelligente und sehr emphatische Menschen aussuchen. Daher können sich Außenstehende auch nicht vorstellen, das solche Opfer die Warnsignale durch psychopathische Beeinflussung übersehen.

Und nein! Die Polizei war noch nie vor Ort.

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Connellen 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 12:40
@Connellen

Ohne es zu merken ist es eine Gehirnwäsche auf höchstem Niveau

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Connellen 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 12:43
@Connellen

Jeder Mensch auch du hat Schwächen und verwundbare Punkte und diese wird der Narzisst rausfinden und bis zum Erbrechen gegen dich verwenden und versuchen dich zu zerstören

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PolluxPM  03.09.2024, 13:33
@Connellen

Ich bin inzwischen Lebenserfahren und ja ich bin auch einigen Narzisten begegnet, als Vorgesetzte, im Freundeskreis und ja Narzisten versuchen es und sind gut darin, dennoch habe ich mich nicht zum Opfer machen lassen, habe rechtzeitig auf den Rat von Freunden und Kollegen gehört, war selbstkritisch und habe mir helfen lassen. Ich war mir meiner Verwundbarkeit stets bewusst und habe mich entsprechend verhalten!

Und zu dieser Gehirnwäsche gehört auch eine ziemliche Portion seine eigenen Bedürfnisse zu ignorieren und Warnungen des Freundeskreises zu ignorieren. Die Eskalation bei Dir kam doch nicht von Heute auf morgen, aus völlig heiterm Himmel, das nehme ich Dir nicht ab!

Da ging eine lange Phase von Leugnung und Ignoranz vorweg!

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PolluxPM  03.09.2024, 13:36
@Connellen

Du hast Dich doch belesen und kennst nun die Problematik!? Dann handle doch endlich entsprechend!

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PolluxPM  03.09.2024, 13:42
@Connellen

Und wie sieht es mit Schlägen aus? Freiheitsberaubung? Wurdest Du vorher aktiv gewaltsam eingeschränkt, Tür verschlossen, Handy weggenommen? War bis zum 28.05. alles ganz normal? Keine Warnungen erhalten?

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Connellen 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 15:36
@PolluxPM

Hat keinen Sinn, du hast deine vorgefertigte Meinung, die bei mir nicht zutrifft. Und ja, eingesperrt, Schlüssel weggenommen, Handy weggenommen und weitere Eskalationen sind nach dem 29. Mai erst dazu gekommen, aber bleib bei deiner Meinung, dass deine bisherige Lebenserfahrung ausreicht, informier dich halt nicht spezieller, das Menschen mit Lebenserfahrung wie ich mit 54 Jahren, zwei Kinder alleine großgezogen, zwei Berufe gelernt, viele Jobs gemacht, Gymnasiast... so etwas nicht passieren kann. Thema für mich beendet.

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Connellen 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 15:42
@Connellen

Eins noch: ich hatte vorher 5-und 14-jährige Beziehungen, die total normal und harmonisch gelaufen sind . Ich bin also ein normal veranlagter, beziehungsfähiger Mensch.

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Eins kann ich sagen:

Verjährungsfrist für Körperverletzung ist mindestens 3 ǰahre. 3 Monate ist Unsinn.

Du kannst und solltest also deine Aussage korrigieren. Du hast auch nichts zu befürchten wegen Falschaussage wenn du als Opfer dich bedroht gefühlt hast.