Nach Strafanzeige nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört - was könnte das bedeuten?
Ich habe vor über 4 Monaten eine Strafanzeige gegen Beamte der Bußgeldstelle gestellt, da sie eine Vollstreckung gegen Unschuldige (345 (3) S. 2 StGB) an mir durchgeführt haben.
Ja, diese Straftat gibt es wirklich. Und ja, die Staatsanwaltschaft (zu der ich extra hingefahren bin, weil ich weiß, dass die Polizei auf so ne Sache eh keine Lust hat und mich am liebsten direkt wegschicken würde) hat mich dann direkt zur Polizei geschickt, weil das Verfahren angeblich sowieso zuerst dorthin geht, und dann erst wieder zur StA.
Zähneknirschend hat die Pozilei die Strafanzeige aufgenommen und mir sogar quittiert. Jedenfalls habe ich seitdem keine weitere Information erhalten, weder von der Polizei, noch von der Staatsanwaltschaft.
Ist das ein gutes Zeichen?. Normalerweise stellt die hiesige StA (das schreiben viele Google Maps-Rezensionisten und kann ich auch bestätigen) nämlich Verfahren gegen Beamte schon nach ca einem Monat ein!
Jetzt warte ich seit schon seit Mitte Mai auf irgendeine Information.
Wenn man so lange warten muss, heißt das vielleicht, dass dort tatsächlich die Anklage vorbereitet wird? Die angezeigte Straftat kann nur per Haft bestraft werden.
10 Antworten
Hi, das könnte bedeuten, dass sie sich noch Zeit lassen, ehe sie Dir schreiben, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Dass sie das noch tun werden, davon bin ich überzeugt, als ich deine Kommentare zum SV gelesen hab.
Mag sein das die Ermittlungen entsprechend andauern. Hast du das Kreuz beim Strafantrag gesetzt, das du informiert werden möchtest wie das Verfahren Ausgeht, sofern einer nötig war? Meistens wird ja sicherheitshalber einer genommen, falls das Delikt runtergebrachten wird und man dann einen braucht.
Mag sein das keiner gefordert ist, hab ich nicht im Kopf. Sonst erkundige dich nach dem Az der Sta und ruf da an.
4 Monate ist noch im Bereich des Erträglichen. Du könntest aber zur Sicherheit eine Sachstandsanfrage an die StA richten und auch um Mitteilung des Az. bitten.
Habe das Az der Polizei aus der Anzeigenquittung. Hat die StA ein anderes? Und an wen wende ich mich, wenn ich nicht mal weiß, bei wem das Verfahren anhängig ist. Vielleicht hat die Polizei das Verfahren ja gar nicht abgegeben. Zutrauen würde ich es dem <30-jährigen Beamten, der sehr unfreundlich und unter mehreren Versuchen, mir ins Gewissen zu reden, ob das jetzt unbedingt nötig sei, nur sehr widerwillig die Anzeige aufnahm.
Gut, als ich ihm erklärte, dass man seitens der Behörde äußerst arrogant ("Verklag uns doch!") reagiert hat, hat er mich etwas besser nachvollziehen können. Aber dass ich diese komplizierte Anzeigenaufnahme in einem schallgeschützten Raum, und nicht am Tresen der hochfrequentierten Altstadtwache durchführen wollte, hat er auch als sehr negativ aufgefasst. Denke wirklich, er hat mich als eine Art Denunziant gesehen.
Da sollte man sich mal fragen, was der den ganzen Tag macht. Bußgelder verhängen und wegen Kleinstdelikten anschwärzen.
Tja, 4 Monate sind nichts ungewöhnliches.
Zudem schweigst Du Dich über den Hergang der Tat der Beamten der Bussgeldstele aus. Denn möglicherweise gibt es gar kein Verfahren mehr.
Den Tatvorgang und die davon unabhängige, zuvor geschehe Ordnungswidrigkeit habe ich unter mehreren Antworten hier ausführlichst(!) beschrieben.
Ich habe niemandem um Meinung oder Einschätzung des Falles gebeten, ich bitte nur darum abzuschätzen, in welchem Sachstand sich meine Strafanzeige befinden könnte
Wie kommst du darauf das die Rat nur mit Haft bestraft werden kann? Nicht durch den Gesetzestext? Das kannst du dir selbst wenn du recht erhältst zu 99,99Prozent abschminken.
Jetzt habe ich mir mal die Mühe gemnacht und die weiteren Kommentare der Fragestellerin durchgelesen. Dieses Zusammenhanglose geschwurbel ist eine Strafe. Das ist eine Strafe. Wahrscheinlich ist es auch eine für den Staatsanwalt, da sind 4 Monate kein Wunder.
Leute mit der Einstellung und Vorgehensweise sind tauchen bei jeder Behörde mal auf. Auch hier gibt es einige die ihren Mist mit einer Penetranz vertreten das es einem graust.
Das Ganze hat auch schon so ein bisschen Reichsbürgercharakter.
Doch, steht im Gesetzestext - keine Geldstrafe; nur Haft. Doch wenn man sich damit nicht auskennt, weiß man auch nicht, dass Strafen bis 2 Jahre meist auf Bewährung vergeben werden.
Wieso Polizei? Denen dürfte das egal sein. Die haben damit doch gar nichts zu tun.
Beamte der Bußgeldstelle gestellt, da sie eine Vollstreckung gegen Unschuldige
Polizei und Bußgeldstelle sind doch ganz unterschiedliche Behörden.
Gruß S.
Ich kann mich an diese Möglichkeit leider nicht erinnern. Wurde zumindest nicht gefragt und auch in der Quittung steht nichts davon.