Polizei will Fotos machen warum?

9 Antworten

Eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung ist nur gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen eine Straftat vorgeworfen wird. Denn § 81b StPO spricht ausdrücklich vom Beschuldigten.

Werden die Ermittlungen eingestellt, bist du nicht mehr Beschuldigter. Allerdings geht eine EDB auch präventiv. Darauf deutet der Passus „oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist“ in § 81b Abs. 1 StPO hin.

Gegen eine präventive erkennungsdienstliche Behandlung kann Widerspruch bei der anordnenden Polizeibehörde erhoben werden – ggf. verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wenn die Polizei die sofortige Durchführung angeordnet hat. Auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist möglich – diese kann sich bereits gegen die Aufforderung richten, sich zur ED-Maßnahme bei der Polizei einzufinden.

Damit sie Fotos für eine Wahlbildvorlage haben. Der Geschädigte und Anzeigenerstatter soll dich zweifelsfrei identifizieren. Du kannst natürlich auch ein Geständnis ablegen, dann hätte sich das mit den Fotos erledigt.

Es ist aber auch möglich, dass man dir eine kriminelle Karriere unterstellt und daher die ED-Behandlung nach der 2. Alternative erfolgt, soll heißen, dass man dir in Zukunft Straftaten nachweisen will.

Wahrscheinlich für die Akte, bzw. als Ergänzung zu den Unterlagen

Das dürfte eine ED Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO sein.

Wenn du das nicht willst, musst du vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Wenn du Körperverletzung begangen hast und die Anzeige zurückgenommen wurde, musst es einen Grund dafür geben. Ist der Grund für das Zurückziehen fest genug, kannst du frei ausatmen, wenn nicht dann ist es natürlich schwierig, wegen der Angst und so, klaren Kopf zu haben. Überleg ob es Grund gibt und die Anzeige tatsächlich zurückgenommen wurde. Nur wenn die Anzeige zurückgenommen wurde, wirst du nicht zur Verantwortung gezogen.


wiki01  23.04.2020, 07:06
und die Anzeige zurückgenommen wurde,

Eine Anzeige kann nicht zurück genommen werden.

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tonik55  23.04.2020, 08:40
@wiki01

Wie soll das Strafverfahren dann eingestellt werden?

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wiki01  23.04.2020, 09:12
@tonik55

Es wird eingestellt, wenn kein Strafantrag gestellt wurde oder dieser zurückgenommen wurde, bei relativen oder absoluten Antragsdelikten. Oder nach 170 StPO.

Anzeige und Strafantrag sind völlig unterschiedliche Dinge. Eine Anzeige kann niemals gar nie nicht zurück gezogen werden, sonst könnte ja ein Straftäter auf den Anzeigenden einwirken.

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