Könntet ihr mir sagen, wann man die Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer anschalten muss und was der Unterschied ist?
5 Antworten
Nebelscheinwerfer: vorne, bei Sichtbeeinträchtigung durch Niederschlag.
Nebelschlussleuchte: hinten, bei Sichtbeeinträchtigung durch Nebel und Sichtweiten unter 50m (was Geschwindigkeiten über 50km/h ausschließt)!
Nebelschlussleuchte darf erst bei Nebel und einer Sichtweite unter 50m eingeschalteten werden. Die Nebelschlussleuchte ist hinten, so wie die Schlussleuchte. Bei besserer Sicht darf die Nebelschlussleuchte nicht eingeschalten werden, da es den rückwärtigen Verkehr blendet.
Nebelscheinwerfer sind vorne und im Gegensatz zu dem Abblendlicht und Fernlicht darf es hell gelb leuchten. Es darf bei Sichteinschrenkungen wie Nebel oder starken Regen eingeschaltet werden. Viele Fahrzeuge haben keine Nebelscheinwerfer.
Bei Sichtweite unter 50 Meter ist übrigens maximal 50 km/h erlaubt. Bei noch geringer Sichtweite natürlich deutlich weniger.
Das steht in Paragraf 3 Abs. 1 Satz 3 StVO.
§ 3 Geschwindigkeit(1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 3Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. 4Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. 5Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Hast du deinen ersten Link durchgelesen? Oder wenigstens überflogen?
Das war ein Infoblock.
Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte: Welche Geschwindigkeit muss eingehalten werden? Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren.
Anschalten müssen ist schonmal nicht richtig. Du musst es garnicht.
Das Eine ist vorne (Scheinwerfer), das Andere hinten. Das hinten darfst Du nur anschalten, wenn Du bei schlechter Sicht (Nebel) maximal 50 fahren darfst.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Sichtweite durch dichten Nebel weniger als 50 Meter beträgt.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/nebelschlussleuchte/
Hat nichts mit der Geschwindigkeit zu tun, die sollte immer an die Sichtverhältnisse angepasst sein. Notfalls Schrittgeschwindigkeit.
Und das steht wo? Dafür gibt es keine gesetzliche Vorgabe.
also 100 km/h würde ich jedenfalls bei 50 Meter Sicht nicht fahren :)
Bei unter 50 m Sicht auch keine 50 kmh. Hast du das schon mal erlebt? Ich schon, da konnte ich keine 2 m mehr sehen auf der Autobahn. Fenster auf und an den Fahrbahnmarkierungen orientiert. Das war echt übel. Durch den dichten Nebel konnte man auch keine Entfernungen mehr einschätzen, z.B. zum Vordermann, der natürlich die Nebelschlussleuchte an hatte.
Ja ich war mal in einer Schneeverwehung, da war nicht mal mehr eine Fahrbahn zu erkennen, geschweige denn die Fahrbahnbegrenzung. Nur noch Spuren vom Vordermann, der aber auch nicht mehr sichtbar war.
Steht zB hier
https://www.auto.de/magazin/auch-auf-autobahnen-mit-nebelschlussleuchte-nie-schneller-als-50-kmh/
"Außerdem muss man sich dann an eine weitere Regel halten: nicht schneller als 50 km/h fahren."
Nö, steht da eben nicht. Ist nur die Überschrift. Im Text steht, dass viele Autofahrer das fälschlicherweise annehmen und mehr in die Vorschriften hinein interpretieren, als in ihnen steht.
§ 3 Abs.1 StVO
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
und mehr in die Vorschriften hinein interpretieren, als in ihnen steht.
Das macht meistens derjenige, der ganz vorne fährt :)
Zeig mir mal die Stelle in der StVo, wo steht, dass man nur 50 km/h fahren darf. Das ist ein Irrglauben.