Wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten?

8 Antworten

Im Prinzip darfst du die Nebelschlussleuchte auch bei Regen einschalten. Voraussetzung ist allerdings, dass gleichzeitig Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Meter herrscht.

Allerdings ist diese Wettersituation extrem selten anzutreffen.

Entweder die Fragen stimmen dann nicht oder Du liest es nicht mit genügender Aufmerksamkeit.

Nebelschlußleuchten dürfen tatsächlich nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, nur ausserhalb geschlossener Ortschaften, nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden. Dabei gild auch zu beachten dass dann eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h gild.

Nebelscheinwerfer hingegen dürfen bei allen wetterbedingten Sichtbehinderungen (Nebel, Schneefall, Regen) eingeschaltet werden. Es gibt für Die auch keine weiteren Regelungen wann deren Einsatz verboten wäre.

Ich nehme an dass Dir nicht auffällt dass es manchmal um Nebelschlußleuchten und manchmal um Nebelscheinwerfer geht.

Dazu sei erwähnt dass man lieber die Nebenlschlußleuchte zu spät anschaltet als sie unerlaubt angeschaltet zu haben. Das Teil hat einen Reflektor und blendet wie Sau! Komischerweise wissen in der Realität viele Autofahrer schon bei einigen Nebelschwaden wie man sie einschaltet, aber nicht wie sie bei klarem Wetter wieder auszuschalten gehen.

Ich würde begrüssen wenn bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte ein Geschwindigkeitsbegrenzer aktiv werden müsste der die Höchstgeschwindigkeit auf 50Km/h begrenzt (auch wenn dann hier massenweise Fragen auftauchen würden warum das Auto nicht mehr schneller fährt).

Nebelschlussleuchte darfst Du nur bei Nebel bei einer Sichtweite unter 50 Meter einschalten, es gilt dann entsprechend der Sicht max. 50 km/h.

Auf manchen Bögen darf ich sie auch bei Regen einschalten

Die Nebelschlussleuchte darfst Du nicht bei Regen einschalten, dies verwechselst Du mit den Nebelscheinwerfern, diese darfst Du bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen einschalten.

Siehe §17(3) StVO

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

sie heisst Nebelschlussleuchte, nicht Regenschlussleuchte, und darf NUR bei 50 m Nebelsichtweite oder weniger eingeschaltet werden.

ich weiss und sehe es: viele pennen weiter am Steuer und lassen die Nebelscheinwerfer UND Nebelschlussleuchte(n) an, wenn keine Sichtbehinderung mehr besteht