Könnte man wegen SvV seinen FSJ Platz verlieren?
Ich mache grade ein FSJ und es gefällt mir alles ganz gut hier.
Jedoch habe ich SvV Narben, da ich mich früher mal selbstverletzt habe. Die sind alt und eher unauffällig.
Könnte es ein Problem sein das so zu zeigen? Ich mache es ja nicht mehr.
in meiner Freizeit zeige ich sie auch normal, also besser gesagt: ich verstecke sie nicht bewusst.
Rein hypothetisch wie wäre das wenn ich mich mal wieder selbstverletzen sollte (werde ich nicht, ist ein großes Therapieziel meinerseits). Wenn das zufällig jemand sieht, bekomme ich dann Probleme?
Ich bin doch 18 und würde das natürlich nicht offen zeigen.
Kann man für sowas gekündigt werden? z.B weil man als psychisch instabil/ungeeignet gilt
Wie ist das allgemein auf der Arbeit. Würden Kollegen auf SvV, z.B Blaueflecke überhaupt wahrnehmen?
(FSJ in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
6 Antworten
Nein , Selbstverletzung ist kein Kündigungsgrund 😂
Keine sorge, höstens wird es passieren, das du von Kollegen gefragt wirst was da los war.
Kommt allerdings drauf an wo du arbeitest? In der Medizin und psychatrick wird schonmal eher drüber nachgefragt oder ähnliches wegen der Belastbarkeit
Allerdings ist jemand der seine Narben zeigt, mehr oder weniger stabil, somit kein Grund zur Kündigung
Was du mit deinem Körper machst oder mal gemacht hast, geht deinen Arbeitgeber nichts an, zumindest solange es keine Auswirkungen auf die Arbeit hat.
Das bloße Vorhandensein von irgendwelchen Narben ist deshalb definitiv kein Kündigungsgrund.
Was anderes wäre es wenn du längerfristig nicht auf Arbeit erscheinst, weil du wegen des selbstverletzenden Verhaltens in einer Klinik gelandet bist.
Nein, mach dir keine Sorgen. Jeder hat seine Vergangenheit und die kann man nunmal nicht ändern. Wenn du natürlich deine Aufgaben nicht mehr gut meistern kannst, ständig Fehler machst, weil du rückfällig geworden bist zb mit Depressionen, dann werden dich die Kollegen mit Sicherheit ansprechen, weil sie sich Sorgen. Aber ein Kündigungsgrund wäre nur die Tatsache, dass du Fehler machst und vielleicht die Aufsichtspflicht deiner Klienten vernachlässigt oder verletzt. Ansonsten ist es wahrscheinlich eher ein Krankheitsfall, wenn es zu schlimm wird🤷
Wenn du wegen weiterer Selbstverletzungen arbeitsunfähig würdest, wäre es möglich, dass man dir kündigt. Für ältere Narben sicher nicht.
Ja, könnte man.