Könnte man im Falle der Einberufung eine Frau werden?
Soweit ich weiß, greift die aktuell immer noch nur für Männer, könnte man dann nicht theoretisch einfach sich beim Standesamt als Frau eintragen lassen und fortan als Frau leben und so dem Einzug entgehen?
Also jetzt im Ernstfall, wenn DE angegriffen wird und der Kriegsverlauf kritisch ist.
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16 Antworten
Du kannst aber auch als Mann den Einzug entgehen, weil es heißt wer aus Gewissensgründen den Wehrdienst nicht teilnehmen kann, für den wird ne andere Waffe gesucht vgl.Grundgesetz.
Wenn du niemanden erschießen kannst bzw. du keine Waffe halten kannst dann wirst du als Sanitäter oder so eingeteilt, hat mir meine Politik Lehrerin so erzählt und im Grundgesetzbuch gezeigt.
Das Grundgesetz kann man nicht "mal kurz" anpassen. Du solltest mal lesen, welche Voraussetzungen es für eine Änderung der Verfassung gibt.
Das ging in der Corona Pandemie aber schon recht flott mit dem Umgehen des GG.
Ich glaube, bevor der Staat kollabiert oder eingenommen wird, wird man da schon flexibel sein.
Die Bürokraten und Juristen würden im Ernstfall schon einen Weg finden, das alles zu verargumentieren und dann doch das umzusetzen, was sie wollen.
Frage mich, ob die dann auch zur Front zögen oder zumindest ihr Büro verteidigen würden.
Für eine Geschlechtsumwandlung bedarf es unzählige Gesprächstermine bei Psychotherapeuten.
Das wird nicht aus Jux gemacht.
Es ist auch ein großer, körperlicher Eingriff. Nicht nur die Operationen betreffend, sondern auch die ganzen Hormongaben dürfen nicht vergessen werden.
Erzähl das mal den Grünen. Natürlich geht das: https://www.rnd.de/politik/tessa-ganserer-gruene-wann-ist-eine-frau-eine-frau-SXZNI3ITDZC3TIM5E3KUJ6KZMQ.html
Ob das in einem Verteidigungsfall auch noch möglich ist halte ich eher für fragwürdig.
Du kannst schwer davon ausgehen, dass das in dieser Situation nicht so einfach sein wird bzw. der Staat das kommen sieht und diese Möglichkeit zB. sogar komplett aussetzt.
Die werden das schon merken wenn du dich drücken willst und in einem kritisch verlaufenden Verteidigungsfall wird man die Gesetzte sowieso nicht so ernst nehmen.
Gilt das auch im absoluten Ernstfall, wenn der Feind kurz vor Berlin steht? Wird dann nicht das GG mal kurz angepasst?