Könnte ich ALG2 beantragen?

4 Antworten

Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, dann wären sie dir zunächst einmal bis min. Vollendung des 18 Lebensjahres zum Unterhalt verpflichtet, Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

Ich nehme an das dir dann Unterhalt wie einem Azubi oder Student von derzeit 860 Euro zustehen würde, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.

Dein Kindergeld würde dann voll und deine FSJ - Taschengeld im Regelfall bis auf 100 Euro pauschalen Freibetrag angerechnet.

Hättest dann um die 519 Euro anrechenbares Einkommen und die Eltern müssten dann ggf.den Rest zuzahlen.

Kannst aber auch einen ALG - 2 oder besser Hartz - lV Antrag beim Jobcenter stellen und nachweisen das Du aus wichtigem Grund ausziehen musst.

Dann würdest Du aber bei Bewilligung auch nur eine kleine finanzielle Unterstützung für den Umzug bekommen, wenn sich nach dem Umzug der Zuständigkeitsbereich des Jobcenters ändern würde.

Müsstet dann den Antrag beim zuständigen Jobcenter nochmal stellen und die würden dann auch eine evtl. Unterhaltspflicht der Eltern prüfen.

Was würde denn da z.B.ein WG - Zimmer kosten ?

Je nach Höhe der Warmmiete und deinem Einkommen könnte man dann ggf.einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen, aber dafür müsstest Du dann schon einen Mietvertrag haben, auf die Wohnung gemeldet sein und diese selber bewohnen.

Nein. Bis zum 25. Lebensjahr sind deine Eltern zuständig.

Als volljährige Person kannst Du jederzeit einen Antrag auf ALG 2 stellen.

Bewilligungsaussichten lassen sich in diesem Fall schwer abschätzen.

Deine Mutter/Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet, so lange du in Ausbildung bist.

Nur wenn sie zu wenig Einkommen hätten, käme ggf. Schülerbafög oder BAB in Frage


isomatte  06.10.2021, 19:50

Bei einem freiwilligen Dienst besteht weder Anspruch auf BAB - noch auf Bafög.

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