Könnte ein Bundesland in Deutschland die Unabhängigkeit erklären?

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Liebe/r Kakarott,

bitte achte etwas mehr darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren, damit jeder erkennt, welchen persönlichen Rat Du damit genau suchst. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße

Oliver vom gutefrage.net-Support

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch schon (Verfassungsexperte: Prof. Dr. Schachtschneider). Wenn z.B. das Bayrische Volk einheitlich sich eine eigene Verfassung (oder die alte) geben würde, durch Volksabstimmung. Das Volk kann sich grundsätzlich selbstbestimmen. Natürlich lässt das GG dies nicht zu. Probleme würde es sicherlich geben.


excellrod  05.11.2017, 21:48

stimmt nicht! kein Bundesland kann selber austreten. Das ist nicht vorgesehen! Nur wenn man das Grundgesetz ändern würde, und das kann nur der Bundestag. Da kann der Bayrische Landtag selber entscheiden was er will, es ist dann so oder so "Verfassungswirdrig".

Der Bund kann, mit Zustimmung des Bundesrates und des Verfassungsgerichtes einen Komissar nach Bayern senden, der dann die Anordnungen dort durchsetzt, im Rahmen des sogenannten Bundeszwanges.

Die Frage wäre aber, ob man auch verantwortliche Personen, zu langen Haftstrafen verknacken kann? so wie in Spanien...Das weiß ich auch nicht, eher nicht...denke ich.

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1.) Das Grundgesetz ist im Fall Bayern nicht wirklich entscheident, sondern die Bayerische Verfassung, zumal die wenigstens vom Bayerischen Volk 1946 legitimiert wurde! Das GG dagegen nie!!!

Sobald der Artikel 178 und 180 BV aufgehoben oder geändert sind, ist Bayern aus dem GG raus, so einfach ist das!!

Da kann im GG stehen was will, das tut überhaupt nix zur Sache. Bayern ist seit 1946 ein Verfassungsstaat - Das "GG für die BRD" war noch nie eine Verfassung (siehe Art. 146 GG), wenn das auch viele nicht glauben wollen weil sie der bundesdeutschen Staatsprobaganda aufgesessen sind.

2.) Der Bayerische Landtag hat 1949 dem GG NICHT zugestimmt und das NEIN kam vornehmlich von der CSU! -> http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348451/ was selbige heute gerne verschweigt!!

3.) Die Aussage, dass eine Seperation im Rahmen der EU keinen Sinn machen würde ist Ober-Blödsinn. Ganz im Gegenteil! Jedes deutsche Bundesland ist grösser als Malta, das das gleiche Stimmengewicht hat wie gesamt-DE!!!! Bei einer Seperation hätte JEDES Bundesland einen EU-Kommisar - nicht wie jetzt einen für ganz DE, usw. usf.

4.) Aber nach meinem Ermessen macht eine Seperation Bayerns nur Sinn, wenn es sich auch aus der EU-Diktatur und dem Euro befreit - dann hätte Bayern den Status der Schweiz, dem bekanntermassen "glücklichsten Volk der Welt"

UND die Schweiz wird nie freiwillig Mitglied der EU oder des EURO werden - da müsste, wie 2008/2009 der damalige BFM Steinbrück mehrfach androhte, schon die deutsche Kavalerie einreiten, wobei fraglich wäre ob das dann nicht ein 2. Afghanistan werden würde, weil die Eidgenossen könnten zurückschießen wie Wilhelm Tell.

Bayern könnte sich durchaus von der BRD, der EU und dem Euro per Volksentscheid verabschieden.

1.) Das Grundgesetz ist im Fall Bayern nicht wirklich entscheident, sondern die Bayerische Verfassung, zumal die wenigstens vom Bayerischen Volk 1946 legitimiert wurde! Das GG dagegen nie!!!

Sobald der Artikel 178 und 180 BV aufgehoben oder geändert sind, ist Bayern aus dem GG raus, so einfach ist das!!

Da kann im GG stehen was will, das tut überhaupt nix zur Sache. Bayern ist seit 1946 ein Verfassungsstaat - Das "GG für die BRD" war noch nie eine Verfassung (siehe Art. 146 GG), wenn das auch viele nicht glauben wollen weil sie der bundesdeutschen Staatsprobaganda aufgesessen sind.

2.) Der Bayerische Landtag hat 1949 dem GG NICHT zugestimmt und das NEIN kam vornehmlich von der CSU! -> http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348451/ was selbige heute gerne verschweigt!!

3.) Die Aussage, dass eine Seperation im Rahmen der EU keinen Sinn machen würde ist Ober-Blödsinn. Ganz im Gegenteil! Jedes deutsche Bundesland ist grösser als Malta, das das gleiche Stimmengewicht hat wie gesamt-DE!!!! Bei einer Seperation hätte JEDES Bundesland einen EU-Kommisar - nicht wie jetzt einen für ganz DE, usw. usf.

4.) Aber nach meinem Ermessen macht eine Seperation Bayerns nur Sinn, wenn es sich auch aus der EU-Diktatur und dem Euro befreit - dann hätte Bayern den Status der Schweiz, dem bekanntermassen "glücklichsten Volk der Welt"

UND die Schweiz wird nie freiwillig Mitglied der EU oder des EURO werden - da müsste, wie 2008/2009 der damalige BFM Steinbrück mehrfach androhte, schon die deutsche Kavalerie einreiten, wobei fraglich wäre ob das dann nicht ein 2. Afghanistan werden würde, weil die Eidgenossen könnten zurückschießen wie Wilhelm Tell.


Thatsmy  15.07.2023, 23:32

Ja die Bundesrepublik auf Bundesebene würde nach GG Artikel 37 halt den Bundeszwang durchsetzen und einen Bundeskommisar nach Bayern schicken der die Bundesgesetze mit zwang durchsetzen darf.

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Zur Antwort von "DerIng":

Hmmm, theoretisch ...

Da würde ich mich erst mal fragen: was wäre denn ein bayrisches Volk?

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein sehr umstrittener Bereich innerhalb des Völkerrechtes. Allein schon die Definitition eines Volkes ist unklar. Ab wann kann man von einem Volk reden? Gemeinsame Geschichte, gemeinsame Sprache (ab wann kann man von einer eigenen Sprache sprechen?), Kultur, Gebiet ...? Ist Bayrisch eine eigene Sprache oder ein Dialekt und was ist der Unterschied? Gehört es zur Gruppe der Deutschen Sprachen? Sind sogesehen die Österreicher wirklich ein eigenes Volk? Oder ist vielmehr der Gebietsanspruch und die Geschichte, die Homogenität der Gruppe entscheidend? Gäbe es dann das Volk der Frankfurter am Main, oder das Volk der Hamburger? Wäre ein "Bayrisches Volk" so homogen und sprachlich distinkt, trotz all der Zugezogenen, oder deffinierte es sich nur durch seine Geschichte und das Landesgebiet?

Und inwieweit ist ein Sezessionsrecht überhaupt Teil des Selbstbestimmungsrechtes der Völker? Und wie weit wird daraus eine gewisse Autonomie für sich beansprucht? Was beinhaltet diese Autonomie? Versteht sie darunter das Recht auf Sprache und Brauchtum, oder geht sie gar soweit bis hin zur politischen Eigenstaatlichkeit? Was ist denn dann mit den Franken? Und den Münchnern? ...

Kann man in Zeiten der Globalisierung überhaupt noch von Völkern sprechen? In Zeiten der modernen Kommunikation von Landeszugehörigkeiten? Sind wir Münchner, Bayern, Deutsche, EU-Bürger, Europäer oder Weltbürger?

Ab wann bin ich Deutscher, ab wann Bayer? Muss ich hier gebohren sein, muß ich weiße Haut haben, muß ich Deutsch oder einen deutschen Dialekt (Bayrisch sprechen), muß ich hier wohnhaft und gemeldet sein, reicht ein Ausweis für die Staatsangehörigkeit, muß ich katholisch sein und Knödeln essen? Genug Volksmusik und Regionalgeschichte gehört haben?

Wenn ich in Bayern wohne, aber nicht dort her stamme, habe ich dann überhaupt das Recht bei einer solchen "Volksabstimmung" mitzumachen oder werde ich ausgeschlossen?

Von Kant über Comenius bis zur franz. Revolution und der amerik. Unabhängigkeit.

In der UN-Charta steht: Auszug aus der UN-Charta Art. 1 Nr. 2 «Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: [...] 2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zwischen den Völkern beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Massnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen; [...]» Art. 55 «Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen, fördern die Vereinten Nationen: a) die Verbesserung des Lebensstandards, die Vollbeschäftigung und die Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und Aufstieg; b) die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, gesundheitlicher und verwandter Art sowie die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und der Erziehung; c) die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion.» Art. 56 «Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich, gemeinsam und jeder für sich mit der Organisation zusammenzuarbeiten, um die in Art. 55 dargelegten Ziele zu erreichen [...].»

1989 Kritisierte z.B. Ralf Dahrendorf: „Es gibt kein Recht der Armenier, unter Armeniern zu leben. Es gibt aber ein Recht für armenische Bürger ihres Gemeinwesens, Gleiche unter Gleichen zu sein, nicht benachteiligt zu werden, ja auch ihre eigene Sprache und Kultur zu pflegen. Das sind Bürgerrechte, Rechte der Einzelnen gegen jede Vormacht. Das sogenannte Selbstbestimmungsrecht hat unter anderem als Alibi für Homogenität gedient, und Homogenität heißt immer die Ausweisung oder Unterdrückung von Minderheiten.“

Nur wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken. Bis heute betrachtet das Völkerrecht weder die externe Selbstbestimmung noch die Autonomie als zwingend. Auch aus der Staatenpraxis ist kein Sezessionsrecht abzuleiten.

Nach Karl Doehring hat das Selbstbestimmungsrecht den Charakter eines Notwehrrechts: wenn eine ethnische Gruppe in fundamentaler Weise diskriminiert werde und zwar gerade aufgrund ihrer Gruppeneigenschaften, dann habe sie ein Recht auf Sezession. Es muss aber im Einzelfall genau geprüft werden, ob eine evidente und fundamentale Verletzung von Menschenrechten vorliegt und ob der Minderheit politische und rechtliche Möglichkeiten eingeräumt werden, um eigene Interessen zu vertreten oder sich notfalls gegen Benachteiligung zur Wehr setzen zu können. Es muss entschieden werden, ob eine so erhebliche Beeinträchtigung des diskriminierten Volkes vorliegt, die es rechtfertigt, das Selbstbestimmungsrecht des Staates teilweise einzuschränken. Der Staat hat durch seine Staatsgewalt also „das ganze [Staats-]Volk zu repräsentieren“. Werden einzelne Volksgruppen „per Definition von der Teilhabe am staatlichen Leben ausgeschlossen“, dann erst verwirkt der Staat die Treuepflicht seiner Bürger.

Die Frage war ja, ob überhaupt ein Bundesland aus dem Bund austräten könnte, wenn seine Bewohner (die des betreffenden Bundeslandes) dies mehrheitlich wünschten.

Ob Beyern/Sachsen nun ein Freistaat ist und wie die einzelnen Landesgesetze/Verfassungen aussehen, könnte da eher zweitrangig sein.

In der Präambel des Grundgesetzes wird aufgezählt, aus welchen Ländern sich die Bundesrepublik zusammensetzt. Das sind die Länder, die also einem solchen Zusammenschluss zugestimmt haben. Aus dem Wesen des Bundesstaates ergibt sich, daß die Länder zwar im Einzelnen Staatsqualität haben, jedoch in ihrer Souverenität zu Gunsten des Bundes beschränkt sind. Somit ergibt sich also die Zugehöriglkeit der Länder zum Bund aus der Verfassung.

Um also den Zusammenschluss zu ändern, bzw. ein Land aus diesem Bund zu entlassen, müsste die Verfassung geändert werden, der jedes Bundesland zugestimmt hat.

Verfassungsänderung: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als deutsche Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden. Alle Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in Länder oder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ändern sollen, sind verboten. Unzulässig sind auch die Änderungen der Grundsätze der Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Staatsaufbau) (Art. 79 Absatz 3 GG - sogenannte Ewigkeitsgarantie). Kommt es doch zu einer solchen unzulässigen Änderung, entsteht verfassungswidriges Verfassungsrecht.

Interessant ist auch Art 29 GG. Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes bedarf eines Volksentscheides in den betroffenen Ländern. Allerdings werden hier nur die Grenzverläufe der Länder innerhalb des Bundes geregelt, nicht die Grundsätzliche zugehörigkeit zum Bund.

Art 31 GG regelt, daß das Bundesrecht über dem Landesrecht steht. Daher ist -um hier den Fall Bayern mal zu nehmen- es egal, was in der Bayrischen Verfassung steht. Das Bundesrecht steht darüber. Daß Bayern das Grundgesetz nicht anerkannt haben soll, stimmt auch nicht, da mit der Zustimmung des Beitrittes zum Staatenbund, das Grundgesetz anerkannt wird (siehe Präambel GG). Im Art 146 steht NICHT, daß das GG keine Wirkung hat, oder daß es keinen Verfassungsstatus hätte. Hier wird beschrieben, daß es Übergangscharakter hat. Es ist solange gültig, bis vom Deutschen Volk eine (neue) Verfassung gewählt wurde. Daß das Grundgesetz in Bayern nicht zählt, nur weil der bayrische Landtag mehrheitlich dagegen stimmt, ist nicht richtig. Die Mehrheit des bayrischen Landtages lehnte das Grundgesetz in seiner damaligen Form ab, das ist richtig. Ob das Grundgesetz jedoch nun geändert/abgelehnt wird, hängt nicht allein von Bayern ab, sondern von einer zwei-Drittel-Mehrheit Bundestag und Bundesrat.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348451/ O-Ton Ehard: "Wenn die deutsche Bundesrepublik auf Grund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustandekommt, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates, ob wir zum Grundgesetz ja oder nein sagen. Es besteht die Tatsache - und sie darf und soll ausgesprochen werden - , daß nämlich bei diesem Entstehungsmodus der neuen Bundesrepublik ein alliierter Zwang vorliegt, der uns keine andere Wahl läßt. (Zurufe) Diese Tatsache aber wollen wir in den Hintergrund stellen vor folgendem Bekenntnis: Wir bekennen uns zu Deutschland (Zurufe), weil wir zu Deutschland gehören. Horlacher: Herr Ministerpräsident, hier herüben ist der Zuruf gefallen: Doch Separatisten! Ich weise diesen Zwischenruf mit aller Entschiedenheit zurück. (Zurufe). Das überlassen Sie bitte mir, ich habe den Zwischenruf mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Ehard: Ich darf wiederholen - vielleicht hört man das nicht gern - : Wir bekennen uns zu Deutschland, weil wir zu Deutschland gehören!"

Und damit gehört Bayern zu Deutschland und damit gilt das Grundgesetz auch für Bayern, ob sie es ablehnten, oder nicht.