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Beim Einweggleichrichter wird nur die positive Sinuswelle des Stroms durchgelassen. Beim Doppelweggleichrichter wird zusätzlich die negative Sinuswelle "umgeklappt" bzw. gleichgerichtet. Die Wirkung ist dadurch "doppelt" so gut.
Beim Einweggleichrichter wird nur die positive Sinuswelle des Stroms durchgelassen. Beim Doppelweggleichrichter wird zusätzlich die negative Sinuswelle "umgeklappt" bzw. gleichgerichtet. Die Wirkung ist dadurch "doppelt" so gut.
Theoretisch schon (Verfassungsexperte: Prof. Dr. Schachtschneider). Wenn z.B. das Bayrische Volk einheitlich sich eine eigene Verfassung (oder die alte) geben würde, durch Volksabstimmung. Das Volk kann sich grundsätzlich selbstbestimmen. Natürlich lässt das GG dies nicht zu. Probleme würde es sicherlich geben.