Könnt ihr mir sagen wann man zum fahrverbot antreten muss?
3 Antworten
Hi, wenn Du den Bußgeldbescheid bekommst, hast Du ein Zeitfenster von 4 Monaten, in dem Du das Fahrverbot antreten kannst.
Aber nur als Ersttäter. Hattest Du vor bis zu 2 Jahren schon ein Fahrverbot, kriegst Du kein Zeitfenster.
Praxistipp: Wenn es Dir in beiden Fällen ein paar Monate später besser passt, könntest Du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das Fahrverbot musst Du erst antreten, wenn der rechtskräftig ist.
Allerdings sorgt die Taktik aber auch für höhere Verfahrenskosten.
Das bekommt man mitgeteilt. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss man den Führerschein abgegeben haben. Passiert das nicht gibt es meines Wissens nach noch eine letzte Frist bevor dann letztendlich Mitarbeitet des Ordnungsamtes oder der Polizei vor deiner Tür stehen.
Das steht im Bußgeldbescheid. Diesen bitte komplett durchlesen! Alles, was darin steht, ist wichtig.