Könnt ihr mir helfen einen beschwerdebrief zu schreiben?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich habe gerade mal die hundeverordnungen der bundesländer quergelesen. http://www.hundehaftpflicht-info.de/hundeverordnungen.htm in fast jeder steht etwas über anspringen und /oder treppenhäuser und leinen. vielleicht solltest du dir mal die entsprechenden verordnung ausdrucken, die passenden passagen anstreichen und deinen nachbarn einen kleinen brief dazu schreiben, dass du um einhaltung der vorschriften bittest und dich ansonsten gezwungen siehst, die hausverwaltung anzuschreiben. das möchtest du aber nicht gern tun, da du ihnen den hund nicht verbieten lassen möchtest. dann ist es ihre entscheidung, wie es weitergeht.

Rufe doch einfach erst mal deinen Vermieter an und schildere den Sachverhalt. Bitte ihn freundlich aber bestimmt, den Hundehalter aufzufordern, den Hund im öffentlichen gemeinsamen Bereich anzuleinen. Schau doch erst mal, wie der Vermieter reagiert. Wenn keine Reaktion erfolgt, kannst du einen Beschwerdebrief zeitglgeich an Vermieter und Hundehalter abschicken, kannst sogar Mietminderung fordern. Viel Erfolg!

Schau doch mal in deinen MV, ob überhaupt Hundehaltung erlaubt ist, das gälte dann ebenso für den Hunderhalter. Auf alle Fälle geht eine Gefahr für dein Kind vom Hund aus. Er müsste auch im Haus angeleint sein und nur in Begleitung laufen. Wenn der Halter nicht auf deine Hinweise reagieren sollte, dann wärst du berechtigt, dich an's Ordnungsamt zu wenden. Ich bin zwar kein Freund von Denunziationen, aber hier ginge doch das Kindeswohl vor.

Ich würde auf jeden fall vorsichtig sein, weil wenn des dein Vermieter ist, stehn deine Karten glaub ich nicht so gut.


lacinia 
Fragesteller
 06.11.2009, 20:36

nein das sind normale bewohner =)

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hi, also bei sowas musst du zum ordnungsamt, wenn ein hund auffällig wird, muss der besitzer mit ihm so einen test machen, der ziemlich teuer ist.


verreisterNutzer  06.11.2009, 20:42

Find ich aber nicht okay, gleich so nen Test zu fordern. Weil es geht ja nicht wirklich um das Verhalten des Hundes, sondern um das Verhalten der Besitzer.. sie solln ihn ja nur nicht rumlaufen lassen ;)

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kisse  06.11.2009, 20:50
@verreisterNutzer

aber der hund hat ja schon ihren mann angegriffen! haben selbst eine bissigen hund im haus, der mich u meinen mann schon gebissen hat, bis jetzt hab ich es noch nicht gemeldet, weil der hund dann vieleicht weg muss und das kann ich dem kleinen kind, dem der hund gehört nicht antun, bin selber ratlos! die leute den der hund gehört kümmert das aber nicht!

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eurokus  06.11.2009, 20:53
@kisse

Ich habe das "Angesprungen" nicht als Angriff gewertet, obwohl das auch ohne drohen oder beißen eine absolute Unart ist und auf jeden Fall unterbunden werden sollte.

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Neufiliebe  07.11.2009, 05:11
@eurokus

"anspringen" wird von den hundeverordnungen der bundesländer durchaus als angriff gewertet.

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