Könnt ihr mir helfen einen beschwerdebrief zu schreiben?
Hallo, bei uns im Haus ist ein Hund der ständig unangeleint rumläuft. Ich habe es meinen Nachbarn schon mittlerweile 6 mal gesagt das sie ihn bitte anleinen sollen, aber sie waren nicht einsichtig. ich habe einen kleinen Sohn und natürlich angst. Der Hund ist meinem Mann schonmal bis an den Hals gesprungen (er ist 1,90) Und fasst bei uns in die Wohnung. Einmal war er so neugierig und wäre mir fasst in den MaxiCosi gesprungen.....es ist ein mittelgroßer Hund. Könnt ihr mir helfen einen Beschwerdebrief an meinen Vermieter zu schreiben?
9 Antworten
ich habe gerade mal die hundeverordnungen der bundesländer quergelesen. http://www.hundehaftpflicht-info.de/hundeverordnungen.htm in fast jeder steht etwas über anspringen und /oder treppenhäuser und leinen. vielleicht solltest du dir mal die entsprechenden verordnung ausdrucken, die passenden passagen anstreichen und deinen nachbarn einen kleinen brief dazu schreiben, dass du um einhaltung der vorschriften bittest und dich ansonsten gezwungen siehst, die hausverwaltung anzuschreiben. das möchtest du aber nicht gern tun, da du ihnen den hund nicht verbieten lassen möchtest. dann ist es ihre entscheidung, wie es weitergeht.
Rufe doch einfach erst mal deinen Vermieter an und schildere den Sachverhalt. Bitte ihn freundlich aber bestimmt, den Hundehalter aufzufordern, den Hund im öffentlichen gemeinsamen Bereich anzuleinen. Schau doch erst mal, wie der Vermieter reagiert. Wenn keine Reaktion erfolgt, kannst du einen Beschwerdebrief zeitglgeich an Vermieter und Hundehalter abschicken, kannst sogar Mietminderung fordern. Viel Erfolg!
Schau doch mal in deinen MV, ob überhaupt Hundehaltung erlaubt ist, das gälte dann ebenso für den Hunderhalter. Auf alle Fälle geht eine Gefahr für dein Kind vom Hund aus. Er müsste auch im Haus angeleint sein und nur in Begleitung laufen. Wenn der Halter nicht auf deine Hinweise reagieren sollte, dann wärst du berechtigt, dich an's Ordnungsamt zu wenden. Ich bin zwar kein Freund von Denunziationen, aber hier ginge doch das Kindeswohl vor.
Ich würde auf jeden fall vorsichtig sein, weil wenn des dein Vermieter ist, stehn deine Karten glaub ich nicht so gut.
hi, also bei sowas musst du zum ordnungsamt, wenn ein hund auffällig wird, muss der besitzer mit ihm so einen test machen, der ziemlich teuer ist.
aber der hund hat ja schon ihren mann angegriffen! haben selbst eine bissigen hund im haus, der mich u meinen mann schon gebissen hat, bis jetzt hab ich es noch nicht gemeldet, weil der hund dann vieleicht weg muss und das kann ich dem kleinen kind, dem der hund gehört nicht antun, bin selber ratlos! die leute den der hund gehört kümmert das aber nicht!
"anspringen" wird von den hundeverordnungen der bundesländer durchaus als angriff gewertet.
Find ich aber nicht okay, gleich so nen Test zu fordern. Weil es geht ja nicht wirklich um das Verhalten des Hundes, sondern um das Verhalten der Besitzer.. sie solln ihn ja nur nicht rumlaufen lassen ;)