Können Schüler den Schulleiter überstimmen?
Ein Schüler möchte an seiner Schule ein Projekt einführen, das auch durch die Schülerschaft gewollt ist, doch der Schulleiter weigert sich, obwohl sich das Projekt in keinster Weise negativ auswirken würde. Ganz im Gegenteil: Es ist ein Projekt zur Bildung, was im Kern im Schulgesetz verankert ist. Die Weigerung ist irrational und zwar durch die Veränderung begründet.
Kann die Schulkonferenz oder die Schülervertretung trotz des Vetos das Projekt einführen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Test1ccount123/1692647343840_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.jpg?v=1692647344000)
Kommt natürlich auf das Projekt an. Geht es zum Beispiel um geschichtliche Bildung, und ist das Projekt in einer zumutbaren Weise durchsetzbar, so muss der Schulleiter durchaus triftige Gründe vorlegen können, insbesondere wenn das Kollegium dem Projekt ebenfalls zustimmt.
Ansonsten sollten die Eltern natürlich zuerst einmal Druck machen, und wenn sich dann geweigert wird, dann kann man den Leiter mit etwas Bürokratie (beispielsweise politisch begründete Informationsfreiheitsanfragen und Dienstaufsichtsbeschwerden) nerven. Aber wie schon gesagt, wie weit man da gehen sollte, hängt vom konkreten Projekt ab. Beispielsweise ist allgemeine Bildung über das dritte Reich ein Bestandteil der Schulgesetze. Jedoch ist auch normaler Unterricht diesbezüglich möglich.
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öffentlich nicht. Wenn du Mitglied einer Partei bist und denkst, dass ein gewisses Thema eine politische Relevanz hat, so muss die Schule dir diese Frage auch beantworten, sofern diese Relevanz nicht komplett aus der Verhältnismässigkeit einer derartigen Anfrage steht.
Dies regelt das Grundgesetz (was die Ländergesetze sagen, ist hier erstmal komplett egal, denn Bundesrecht steht über Länderrecht), öffentliche Schulen haben sich daran zu halten.
Hier würde ich einfach empfehlen, auf sachliche Weise schriftlich zu fragen, wie diese Entscheidung zu begründen ist und mich dabei auf politisches Interesse (natürlich abhängig vom Projekt) berufen. Will man dir darüber keine Auskunft erteilen, so kannst du einen Schritt weiter gehen, und dies der zuständigen Dienstaufsicht mitteilen. Wenn politisches Interesse genannt wurde, kann auch eine Offenlegung dieser Auskunft seitens der Schulleitung erwartet werden.
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Meines Erachtens nach nein. Der Schulleiter sitzt am längeren Hebel. Allerdings würde wahrscheinlich eine Petition oder eine Konferenz mit den Eltern u. Lehrern auch etwas bewirken.
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Nein, natürlich nicht, denn diese hat die Verantwortung. Die Kühe können auch nicht bestimmen auf welche Wiese sie getrieben werden. Die Mitarbeiter von BMW können nicht bestimmen wer welches Auto baut. Es gibt einen der sagt wo es lang geht.
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So einfach ist das nicht, indirekt sehen die einzelnen Schulgesetze schon gewisse Bildungsbereiche vor. Die Entscheidung muss daher potentiell schon triftig begründet werden.
Wie es hier aussieht, kann ich nicht beurteilen, aber bei einen Projekt über das dritte Reich, gegen welches auch das Kollegium nichts aufgrund organisatorischer Gründe einzuwenden hat, reicht ein einfaches „Nein“ nicht und man könnte die Schulleitung zu einer Stellungnahme bringen.
Danke!
Ich habe mal eine Frage zu den Informationsfreiheitsanfragen. Sind Schulen eigentlich verpflichtet diese zu beantworten? Die Schulleitung behauptete mal, sie müsse keine Fragen öffentlich beantworten und hat die Anfrage zurückgewiesen. Entsprechend weiß die Schülerschaft, Lehrerschaft und die Elternschaft nur begrenzt was im Internen passiert.