Können Praktika auch als Arbeitsnachweis gelten? z.B. wenn man sich am Abendschulgymnasium anmelden möchte und es erforderlich ist 2 Jahre Arbeit nachzuweisen?
Aber keinen Taschengeld oder so sich verdiente bei den Praktika also es war einfach mehr oder weniger eine spontane Aktion das man dort einen Praktika gemacht hat von 3-4 Wochen, das aber nur der Arbeitgeber weiß sozusagen könnte so ein Nachweis trotzdem aktzeptiert werden? ich bin von Bayern nach Norden umgezogen bin 26 und wollte eigentlich eine Ausbildung beginnen aber hier scheint das in der Großstadt etwas schwieriger zu sein einen Platz zu bekommen und machte auch etliche Praktika hier um mir einen Ausbildungsplatz zu sichern, kam aber leider nichts bei rum, ich habe jetzt in Bayern gearbeitet gehabt im Familienunternehmen und hab da jetzt nichts da was ich nachweisen könnte auch ist der Kontakt da nicht mehr so gut zu den Familienangehörigen, also ich möchte das Gymnasium besuchen muss halt 2 Jahre nachweisen das ich gearbeitet habe und das habe ich in meinem Leben, würde aber gern an dieser Stelle wissen ob es ein versuch wäre mit den Praktika mich anzumelden das kommt etwas über ein jahr hin und hatte auch gearbeitet hier knapp ein Jahr
2 Antworten
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Du solltest mit der Schule direkt sprechen. Bring alle Nachweise die du hast mit. Wenn du keine Nachweise hast, geh zu den Arbeitgebern und lass dir die im Nachhinein noch ausstellen.
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Die Vorausetzungen für den Besuch einer Abendschule unterscheiden sich in den Bundesländern.
Du bist in den Norden gezogen, dann hier die Info für Hamburg, AS vor dem Holstentor:
AbiturAbitur und Fachhochschulreife
Das Abitur ist in der Regel Voraussetzung für die Aufnahme eine Studiums an einer Hochschule oder Universität.
Die Fachhochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule. An der ASH können sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Zusammen mit Ihrer beruflichen Qualifikation bildet er die Fachhochschulreife
Voraussetzungen
Am Abendgymnasium werden Schüler/innen aufgenommen, die
- in Hamburg wohnhaft gemeldet sind,
- das 19. Lebensjahr vollendet haben,
- die Haupt- oder Realschule abgeschlossen oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben,
- eine Berufsausbildung abgeschlossen oder eine zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben (die Führung eines Familienhaushaltes kann als Berufstätigkeit anerkannt werden),
- berufstätig sind (mindestens auf 450 €-Basis) oder beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet sind (d.h. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe beziehen).
Das Amt für Bildung kann von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen befreien.
Quelle: https://www.as-holstentor.de/abschluesse/5-abitur
Ich würde also sagen, nimm alles, was du an Unterlagen kriegen kannst, und versuch dein Glück.
Ich war selbst an dieser Abendschulle und es hat mir sehr gut gefallen.