Können Polizisten gelöschte daten wieder sichtbar machen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hängt vom Verdacht ab. Bei einer reinen Routinekontrolle sicher nicht, falls Du aber möglicher Tatzeuge oder Beschuldigter bist, kann die Polizei Aufzeichnungsgeräte beschlagnahmen, die Du mitführst. Und deren Kriminaltechnik kriegt so ziemlich alles wieder zum Vorschein, was Du jemals auf Deinem iPod aufgezeichnet hattest. Falls die Beschlagnahme allerdings ungerechtfertigt erfolgte, gibt's meist auch ein gerichtliches Verwertungsverbot für das, was darauf gefunden wurde.


KurdoOo 
Beitragsersteller
 05.07.2011, 03:26

achso :D Dankeschön :)

0
BioHaze  05.07.2011, 03:33
@KurdoOo

Beste Antwort fällig! Das mit dem Verwertungsverbot wusste ich auch noch nicht ... Heisst das wenn Sie Pedophiles Zeug vermuten würden oder Terroristisch veranlasstes Datenmaterial und das suchen aber da nie was drauf war und sie dabei aber Urheberrechtsverletzungen in Form von MP3´s oder Filmen finden würden könnten Sie die nicht zur Anzeige bringen oder wie ?!

0

Doch, sie dürfen. Und auch andere können deine DAten sehen. Anonym ist ja nichts, wenn du es einmal im Netz hattest. Oder mit deinem touch wLan nutzt und so. Da können auch findige andere mal eben deine Sachen sehen, wenn sie wissen wie.

Die Staatsmacht darf alles sehen, wenn sie einen guten Grund hat. Wenn sie damit etwas beweisen kann, wird sie dir auch die Daten reparieren. Es gibt zwar software mit der das Löschen gründlicher gehen soll. Aber ich würde der Sache nicht so ganz trauen. Verbindungsdaten müssen gespeichert werden. Vielleicht reicht auch nur die Ortung die Apple je bei allen Geräten hat, um dir nachzuweisen, dass du dort warst, wo du etwas aufgenommen hast. Und so weiter.

Bedenke, anonym ist nur die Kirchenmaus. Aber ich bin sicher, selbst die hat schon einen GPS Chip eingesetzt bekommen.

Wenn man die Daten komplett überschreibt, kann man sich ziemlich sicher sein das da niemand mehr etwas herstellen kann. Wenn man paranoid ist kann man auch mehrmals überschreiben (am Besten mit Zufallsfolgen), dann ist eine Wiederherstellung praktisch ausgeschlossen.

Ja, sie können und dürfen es wenn ein wichtiger Grund vorliegt ! LG


KurdoOo 
Beitragsersteller
 05.07.2011, 14:28

Oke Danke

0

Die Computerdaten unterliegen dem besonderen Schutz des § 110 StPO. Das bedeutet, dass die Polizei selbst bei Vorliegen eines Durchsuchungsbeschlusses nicht so ohne weiteres die Daten auslesen darf. Es muss noch eine weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft bestehen, die die Polizei ausdrücklich dazu ermächtigt. Das ist allerdings mittlerweile Routine, dass der StA solche Verfügung erlässt.

Zufallsfunde dürfen dabei durchaus für andere Strafverfahren benutzt werden, da die Durchsuchung des Datenträgers nicht an eine Katalogstraftat gebunden ist.

Technisch ist es kein Problem, gelöschte Daten wieder lesbar zu machen (es sei denn, dass ein Datenshredder eingesetzt wurde). Sollte die Polizei keine eigenen Experten haben, so werden damit externe Sachverständige beauftragt.


MrNothing756  28.09.2015, 17:23

Mit welchen Programmen machen die dies?

0