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Eine sehr gute Frage. Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob die Abholung von Personen Teil der regelmäßigen Arbeitsleistung und als solche arbeitsvertraglich fixiert ist. Falls ja, ist der "kleine" Personenbeförderungsschein erforderlich. Falls die Beförderung nur gelegentlich und eher zufällig erfolgt, dann nicht. Das gilt auch für Nachbarschaftshilfen oder gemeindliche Arztfahrten-Angebote. So lange keine Bezahlung erfolgt, die über die Kostenerstattung hinausgeht, liegt keine gewerbliche Personenbeförderung im Sinne der gesetzlichen Regelungen vor.