Können errechnete Zählerstände wie in meinem Einzelfall fehlberechnet sein?

2 Antworten

Der andere Zählerstand wurde wahrscheinlich nicht abgelesen und wurde deshalb vom Stromanbieter geschätzt.

Das musst du mit denen klären.

Errechnungen finden immer dann Statt, wenn eine Ablesung verpasst wurde oder aus anderen Gründen nicht möglich war, das kann dann auch schon mal zu Ungunsten des Mieters ausgehen, es liegt in jedermanns eigenem Interesse, hier selbst eine Ablesung vorzunehmen.

Im nachhinein wird sich nichts mehr machen lassen, aber protestieren kann man ja immer mal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mareya02 
Beitragsersteller
 20.11.2019, 18:30

Mir liegen Dokumente des Vertragspartners 3 Tage vor Start des Vertrages vor, in denen explizit unter Zählerstand steht "Wird vom Messstellenbetreiber übermittelt" ohne jegliche weitere Aufforderung, diesen zu übermitteln. Natürlich ist es in meinem Interesse, bei falschen Berechnungen von anderer Seite kann ich in dem Fall nur nicht schuldfähig sein?

Ich hoffe einfach mal, dass der Zählerstand 10 Tage vor Vertragsbeginn, der handschriftlich mit Datum abfotografiert noch vor mir liegt helfen kann. Da sinds nämlich nur 25kWh statt 460 Differenz

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