Können Eltern sich weigern Unterhalt zu zahlen, wenn man für das Studium theoretisch auch zuhause wohnen bleiben könnte?
Ich fange im Oktober an zu studieren, erstmal per Fernstudium, da mein Nc leider nicht ganz gereicht hat, Wechsel voraussichtlich aber nach 1-2 Semestern an ne staatliche Uni
Wenn man studiert ist man ja entweder Bafög berechtigt oder (falls Bafög aufgrund ihres zu hohen Verdienstes abgelehnt wird) aber die Eltern sind zu Unterhalt verpflichtet
Da meine Eltern meiner mentalen Gesundheit leider auch nicht besonders gut tun, wäre es wirklich wichtig ausziehen zu können
Ich hab leider die Befürchtung, da der Studiengang ihnen auch nicht so ganz passt und sie generell gern sehr viel kontrollieren (würden), dass sie sich weigern könnten Unterhalt zu zahlen, falls Bafög meinen Antrag, aufgrund des zu hohen Verdienstes meiner Eltern ablehnt.
Hätte man in dieser Situation den. irgendeine Möglichkeit ?
2 Antworten
Unterhalt muss nicht in Form von Geld geschehen!
Ja, die Eltern sind dafür zuständig, dass du ein Dach überm Kopf hast. Aber wenn sie dir ein geeignetes Zimmer in einer Wohnung zur Verfügung stellen, kommen sie dieser Pflicht ja nach.
Es ist nicht dein Wunschkonzert, zu sagen dass du auch ohne objektive Notwendigkeit ganz gerne woanders wohnen würdest und dass sie dir das finanzieren sollen.
Es liegen wie gesagt schon Gründe vor, ist aber etwas zu kompliziert und persönlich, um das hier öffentlich in ner kurzen Antwort auf gute Frage net zu erklären
Wenn der Auszug wegen der Ausbildung oder Studium nicht notwendig ist, oder ein anderer schwerwiegender sozialer Grund vorliegt bzw.die Eltern den Auszug nicht möchten, können sie im Regelfall auf Naturalunterhalt bestehen.
Also durch wohnen, Verpflegung usw.ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.
Da bliebe dann wohl nur eine Klage vor dem Familiengericht, um einen möglichen Anspruch auf Barunterhalt zu klären.
Nach dem Auszug stünde dir unter 25 mit eigener Meldeanschrift das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.