Eltern zahlen keinen Unterhalt / Bafög?
Ich fange voraussichtlich dieses Wintersemester ein Studium an, jedoch verweigern meine Eltern mir jeglichen Unterhalt.
Mein Bafög Anspruch ist aufgrund des Einkommens meiner Eltern eher gering, jedoch weigern diese sich, mir etwas dazu zu zahlen. Stattdessen muss ich mein Essen und alles andere dann auch selbst zahlen.
Möglicherweise bekommen sie weiterhin Kindergeld für mich, davon werde ich aber nicht viel sehen, da das die “Miete” sein wird. Mein Taschengeld fällt dementsprechend auch weg.
Ausziehen ist in den nächsten Monaten auch keine Option, da es schwer ist, auf die Schnelle in München und Umgebung eine finanzierbare Wohnung / WG zu finden.
Ich weiß, dass meine Eltern gesetzlich dazu verpflichtet sind, für meinen Unterhalt aufzukommen, vor allem wenn sie es sich leisten können. Darauf legen sie jedoch nicht viel Wert.
Meine Frage ist: Kann ich meinen Unterhaltsanspruch (oder wenigstens mein Kindergeld) einklagen? Und wenn ja, an wen muss ich mich wenden?
6 Antworten
Dein Bedarf kommt aber doch komplett vom Studierendenwerk, ggf. mit Formblatt 8.
Ich kenne auch keine Eltern, die aufgrund des BAföG Unterhalt bezahlen. Wenn, dann doch nach dem BGB.
Ist deren Leistungen zu knapp, sollte ein Stipendium beantragt werden, deren Leistungen fallen meist üppiger aus.
Viel Glück.
Wenn du bei ihnen wohnst müssen sie dir kein Unterhalt zahlen.
Wie wäre es mit einem kleinen Nebenjob ? Dann hättest du Geld.
Kindergeld steht dir auch nicht zu solange du zu Hause wohnst.
Und Job, dann aber einen, für den es als Dank ein Stipendium gibt!
Eltern sind verpflichtet, mir Unterhalt zu gewährleisten wenn ich mich in Erstausbildung befinde, deswegen ja auch meine Frage wohin ich mich wenden kann um das zu klären.
Ob ich nebenbei arbeite ist, finde ich, irrelevant. Mir steht die Unterhaltsleistung ja zu.
Ich bin verwirrt, du sagst doch du wohnst bei ihnen, wofür willst du also Unterhalt ausgezahlt bekommen? Essen und so was müssen sie jedoch auch bezahlen, wenn sie das Kindergeld behalten. Womit jedoch nicht die Dönerbude oä gemeint ist, sondern wenn du Zuhause nichts zu essen bekommst. Ansonsten wende dich ans Jugendamt oder die Studienberatung.
Wieso machst du das? Kontaktiere das Jugendamt, sofern du keine abgeschlossene Ausbildung hast, verstoßen deine Eltern damit gegen die Fürsorgepflicht.
Wenn du bei deinen Eltern wohnst kommen sie doch für dich auf, du kannst natürlich gern deine Eltern verklagen allerdings solltest du dir dann überlegen ob dir dir das Leben bei deinen Eltern leisten kannst.
Das Kind wohnt zu Hause, bleibt auch zu Hause, steht in der Frage. Hat noch nicht mal einen Bescheid vom St.-Werk, weiß aber schon, was kommt???
ich weiß, dass meine Eltern gesetzlich dazu verpflichtet sind, für meinen Unterhalt aufzukommen, wie alt bist du den… dann wirst du wohl wie andere Studenten auch dir nach einem Job schauen müssen und nicht nur auf die müssten und der Staat sollte… du bist im Leben angekommen wenn man was möchte muss man was dafür tun
Gesetzlich müssen die zahlen und der Staat sollte das auch, dafür gibt es Sozialabgaben. Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf meinen Anspruch auf Bafög und die finanzielle Unterstützung, zu der meine Eltern verpflichtet sind. Ob ich arbeite oder nicht habe ich mit keinem Wort erwähnt und das ist auch irrelevant. Wenn mir etwas zusteht, dann hab ich doch auch das Recht darauf das in Anspruch zu nehmen oder etwa nicht?
Gesetzlich müssen die gar nichts müssen.
Richtig, Du hast ein Recht auf BAföG; so die vielen Urteile (auch vom BGH).
Und wenn das nicht reicht, kann auf ein Stipendium ausgewichen werden (St.-Werk Villigst und andere).
Laut BGB Familienrecht (v.a. §1610) stehen mir Unterhaltsleistungen für die Erstausbildung zu. Es ist nicht so dass ich überhaupt keine Ahnung habe und ich habe auch nicht vor mich möglichst lange von meiner Familie und dem Staat aushalten zu lassen. Ich frage lediglich nur wie und wo ich diesen Anspruch geltend machen kann. Es steht mir gesetzlich zu, warum sollte ich es nicht einfordern?
Dann ist ja alles gut, aber ja nur, wenn andere Vergütungen nicht reichen.
BAföG geht vor, so der BGH, wird nicht beantragt, wird fiktiv der komplette Bedarf angerechnet. Viel Glück!
Ja, ich wohne bei meinen Eltern jedoch muss ich sowohl Miete als auch andere Bedarfe zahlen (Klamotten, Lebensmitteleinkäufe, etc), alles von meinem Bafög. Darauf bezieht sich “Unterhalt” wie ich es definiert habe.