Können Deutsche Richterinnen / Pfarrerinnen (Weiblich) sich mit dem Straftätern oder so prügeln ist dass schon mal passiert?
Können Deutsche Richterinnen und Pfarrerinnen (Gericht und Kirche) mit dem Straftätern (Beschuldigte) Personen prügeln?
Ist dass schon mal passiert in Deutschland?
Und was ich noch wissen möchte, gibt es Kampfausgebildete Richterinnen und Pfarrerinnen ?
Gab es schon mal in Deutschen Kirchen in Deutschland, Schlägereien?
5 Antworten
Im Gerichtssaal sind auch Justizbeamte anwesend, um in solchen Fällen eizuschreiten. Da brauch sich kein Richter und keine Richterin auf eine Prügelei einlassen. Wenn ein Gefängnisseelsorger in der JVA unter den Inhaftierten ist, sind auch dann immer Beamte mit dabei, außer bei Vier-Augen-Gesprächen.
Gab es schon mal in Deutschen Kirchen in Deutschland, Schlägereien?
Das gab es tatsächlich Ende der Achtzigerjahre in einer Kirche im Ost-Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg. Es könnte die Zionskirche gewesen sein, ich bin mir aber nicht sicher. In der Kirche spielte eine Punkband, und das Publikum bestand auch vorwiegend aus Punkern. Ringsherum und mittendrin war die Stasi und beobachtete das alles. Plötzlich stürmten Skinheads die Kirche und prügelten wild um sich. Die Stasi griff nicht ein und alarmierte auch nicht die Volkspolizei.
Wenn sie angegriffen werden, dürfen sie sich natürlich wehren. Das ist Notwehr. Aber angreifen geht nicht, das ist eine Straftat. Wozu sollten sie dies auch tun? Manche haben auch eine Kampfausbildung aber das ist Privatsache und gehört nicht zum Beruf.
Na klar. Jeder, der eine Kirche betritt, wird von der Pfarrerin für seine Sünden erst mal zusammengefaltet. Deswegen geht wohl kaum noch jemand hin...
Zur Erhaltung der eigenen Unversehrtheit kommt sowas bestimmt auch mal (selten) vor. Liebe Grüße
Warum sollte das bei ihnen keine Straftat sein?
Natürlich darf sich keiner prügeln.
Das ist eine Straftat
Ist eine Schlägerei strafbar?
Ja, gemäß § 231 Strafgesetzbuch stellt die Beteiligung an einer Schlägerei eine Straftat dar. Alternativ dazu kann aber auch eine Anzeige wegen schwerer, gefährlicher oder vorsätzlicher Körperverletzung erfolgen.
Auch wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen statt fand?
Wenn keiner der Beteiligten Anzeige erstattet, weil er es auch selbst so wollte?
Wenn es einfach ein normaler Faustkampf ohne gefährliche oder bleibende Verletzungen (Zähne einschlagen oder andere Bosheiten) war?
Kann/will ich mir nicht vorstellen. War das schon "immer" so? Wenn sich Jungs/Männer vor 40 Jahren fair geprügelt haben, ist kein Richter bemüht worden und kein Polizist ist eingeschritten.
Gute alte Zeit!
Wenn man natürlich jemanden halb tot schlägt und noch auf ihn eintritt, wenn er schon am Boden liegt, hat das eine andere Qualität. Gab's früher, glaub ich, auch nicht so häufig wie heute.
Gute alte Zeit!
Also entschuldige. Wie albern. Wenn bei dir eingebrochen wird und du das nicht anzeigst, ist das auch keine Straftat
Ich lese gerade in Deinem Link, dass es erst ab mindestens 3 Personen als Schlägerei zählt und somit als Straftat nach § 231. Zwei Männer untereinander betrifft das nicht?
Es las sich so, dass, wenn ein Unbeteiligter es anzeigt, es zur Anklage kommt.
Ja, und? Wegen Körperverletzung kann man auch jemanden anzeigen wenn es eine Person war
Ja, aber es ist keine Schlägerei, die, so wie ich es verstand (missverstand), per se eine Straftat ist.
Meine Eingangsbehauptung: sich zu prügeln (dies impliziert in dieser Formulierung die Gegenseitigkeit) ist keine Straftat per se. Im Gegensatz dazu jemanden (einseitig) zu verprügeln.
Wenn ich auf offener Straße, mitten in der Stadt, ein großes Lagerfeuer entzünde, ohne jemanden zu schaden, dann ist dies trotzdem strafbar! Wenn sich zwei Männer prügeln, nicht.
ht unter die Bestimmungen zu den Antragsdelikten. Es handelt sich mithin um ein Offizialdelikt, sodass die Anzeige wegen der Schlägerei von Amts wegen automatisch durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.
ich hatte Recht!
Kann man, ja, aber eine Schlägerei ist ein Offizialdeöikt, das keiner Anzeige durch ein Opfer bedarf. Sie kommt automatisch vor die Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz bei nur zwei Beteiligten. Dies ist bei ein Antragsdelikt.
Ein wesentlicher Unterschied!
Nein, sich zu prügeln ist keine Straftat!