Können bei einem offenen Geschlechtseintrag auch eindeutig weibliche oder männliche Namen verwendet werden?
2 Antworten
Klar geht das.
Das ist vor allem für trans Frauen und trans Männer ja durchaus relevant. In diesen Fällen wird vermutlich meistens ein eindeutig weiblicher bzw. männlicher Vorname gewählt
Ach, du meinst, bei einem diversen Geschlechtseintrag?
Auch da sind eindeutig männliche oder weibliche Namen durchaus möglich. Da gibt es keine Regel.
Nein, ich meine tatsächlich einen offenen Eintrag
Was meine Frage ist, ist, dass womöglich nur Unisex-Namen auf offenem Eintrag gewählt werden können, weil die Zielgruppe früher intersexuell war und binäre Transpersonen ja männlich oder weiblich wählen würden?
Aber wie dasselbe mit divers ist, wäre natürlich auch interessant zu erfahren
Aber was soll ein offener Eintrag denn sein? Die Optionen sind Männlich, weiblich oder eben divers. Man kann nicht "nichts" eintragen
Auch künftig soll es die Einträge "männlich", "weiblich" und "divers" im Personenstandsregister geben. Daran wird das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag nichts ändern. Auch wird es weiterhin möglich sein, dass keine Angabe beim Geschlecht eingetragen wird, beziehungsweise die Geschlechtsangabe gestrichen wird.
Also das liest sich so als geht auch kein Eintrag oder kapier ich jetzt was nicht?
Geht das wirklich? Ich dachte, man MUSS was eintragen werden. Scheint aber nicht der Fall zu sein, das wusste ich nicht.
Dazu habe ich nur das gefunden:
Das Personenstandsgesetz regelt in § 22 Abs. 3, dass ein Kind, wenn es „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden“1 kann, auch ohne Geschlechtsangabe oder mit der Angabe „divers“ ins Register eingetragen werden kann.
[...]
Erstens können „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, so der Wortlaut des Personenstandsgesetzes, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – zu „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder einem offenen Eintrag. Sie müssen dazu eine ärztliche Bescheinigung vorlegen oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die ärztliche Bescheinigung muss nicht aktuell sein und keine Diagnose enthalten.
Der offene Eintrag bezieht sich demnach ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen. Nicht jeder Mensch kann das machen.
Das war mit dem Eintrag "Divers" glaub ich davor auch so, dass das nur für Intergeschlechtliche Menschen ist. Also vor dem Selbstbestimmungsgesetz.
Aber das was ich dir geschickt hab ist aus dieser Seite "https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332"
Ja, ich denke schon. Namen sind ja unabhängig von Geschlecht.
Würden diese dann nicht eher den Eintrag männlich oder weiblich wählen?