Können bei einem offenen Geschlechtseintrag auch eindeutig weibliche oder männliche Namen verwendet werden?

2 Antworten

Klar geht das.

Das ist vor allem für trans Frauen und trans Männer ja durchaus relevant. In diesen Fällen wird vermutlich meistens ein eindeutig weiblicher bzw. männlicher Vorname gewählt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Teil der LGBTQ+ Community

Acera 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 00:56

Würden diese dann nicht eher den Eintrag männlich oder weiblich wählen?

LunarEclipse  10.08.2024, 01:11
@Acera

Ach, du meinst, bei einem diversen Geschlechtseintrag?

Auch da sind eindeutig männliche oder weibliche Namen durchaus möglich. Da gibt es keine Regel.

Acera 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 01:27
@LunarEclipse

Nein, ich meine tatsächlich einen offenen Eintrag

Was meine Frage ist, ist, dass womöglich nur Unisex-Namen auf offenem Eintrag gewählt werden können, weil die Zielgruppe früher intersexuell war und binäre Transpersonen ja männlich oder weiblich wählen würden?

Aber wie dasselbe mit divers ist, wäre natürlich auch interessant zu erfahren

LunarEclipse  10.08.2024, 01:28
@Acera

Aber was soll ein offener Eintrag denn sein? Die Optionen sind Männlich, weiblich oder eben divers. Man kann nicht "nichts" eintragen

verreisterNutzer  10.08.2024, 01:35
@LunarEclipse

Auch künftig soll es die Einträge "männlich", "weiblich" und "divers" im Personenstandsregister geben. Daran wird das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag nichts ändern. Auch wird es weiterhin möglich sein, dass keine Angabe beim Geschlecht eingetragen wird, beziehungsweise die Geschlechtsangabe gestrichen wird.

Also das liest sich so als geht auch kein Eintrag oder kapier ich jetzt was nicht?

LunarEclipse  10.08.2024, 01:44
@verreisterNutzer

Geht das wirklich? Ich dachte, man MUSS was eintragen werden. Scheint aber nicht der Fall zu sein, das wusste ich nicht.

Dazu habe ich nur das gefunden:

Das Personenstandsgesetz regelt in § 22 Abs. 3, dass ein Kind, wenn es „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden“1 kann, auch ohne Geschlechtsangabe oder mit der Angabe „divers“ ins Register eingetragen werden kann.
[...]
Erstens können „Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, so der Wortlaut des Personenstandsgesetzes, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – zu „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder einem offenen Eintrag. Sie müssen dazu eine ärztliche Bescheinigung vorlegen oder eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Die ärztliche Bescheinigung muss nicht aktuell sein und keine Diagnose enthalten.

https://www.regenbogenportal.de/informationen/w-/-m-/-divers-/-offen-der-geschlechtseintrag#:~:text=Das%20Personenstandsgesetz%20regelt%20in%20%C2%A7,ins%20Register%20eingetragen%20werden%20kann.

Der offene Eintrag bezieht sich demnach ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen. Nicht jeder Mensch kann das machen.

Ja, ich denke schon. Namen sind ja unabhängig von Geschlecht.