Können Azubis, die keinerlei Anspruch mehr auf BaB haben Wohngeld bekommen?

1 Antwort

Wenn es die Zweitausbildung ist und dem Grunde nach kein Anspruch mehr auf BAB - besteht, ist theoretisch auch Wohngeld von der Wohngeldbehörde möglich.

Man muss aber über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Das Einkommen sollte so hoch sein, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und dann min.noch 80 % vom vollen derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro zur Verfügung hat.

Bei einer Warmmiete von 850 Euro sollte man dann min.noch um die 450 Euro im Monat zur Verfügung haben, also etwa 1300 Euro im Monat haben, um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

Mit nicht einmal 1000 Euro wird das wohl nichts werden.


herzilein35 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 05:31

Also bliebe quasi nur Bürgergeld Aufstockung, denn bei Bürgergeld liegt der Preis im Rahmen.

isomatte  16.10.2024, 10:13
@herzilein35

Auf den Preis kommt es beim Wohngeld ja nicht an, es fehlt dann nur ein entsprechendes zuschussfähiges Mindesteinkommen.

Das könnte man ja durch einen zusätzlichen Minijob erzielen, müsste dann kein Bürgergeld sein.

Sonst bliebe als letzte Möglichkeit ja nur Bürgergeld, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

herzilein35 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 10:22
@isomatte

Naja wenn man täglich von 07:30 bis 18:30 Uhr arbeitet, wo wäre dann noch ein Platz für einen Minijob? Man muss ja auch lernen und hat noch andere Sachen zu erledigen.

Aber was das Mindesteinkommen bei Wohngeld betrifft: Warum ist das so? Ich meine würde man so verdienen, bräuchte man ja kein Wohngeld

Für Bürgergeld waren die bisherigen Voraussetzungen ja auch gegeben, also nimmt man an, sind die es weiter.

isomatte  16.10.2024, 12:20
@herzilein35

Schon eine ungewöhnlich lange Arbeitszeit für einen Azubi, sind ja dann täglich 11 Stunden !

Oder ist die Pendelzeit so lange ?

Das war ja auch nur ein Vorschlag, denn bei den meisten Azubis oder Studenten ist das ja auch möglich.

So sind nun die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld, es muss ja ein gewisses Einkommen vorhanden sein, damit man seinen Lebensunterhalt eben zur Not auch eine Zeit lang ohne Wohngeld selber bestreiten kann.

Denn die Bearbeitung nimmt ja auch mehrere Wochen oder besser gesagt Monate in Anspruch.

herzilein35 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 12:48
@isomatte

Da ist Pause dazu gerechnet. Ja oft gehen die Arbeitszeiten, sagen wir mal in den Arbeitsagenturen, länger als die Öffnungszeiten. Ja die Pendelzeit hat auch lange, da nur alle Stunde ein Zug fährt und 30 min Fahrt dazu kommt. Sagen wir mal 18:00Uhr. Wie die Arbeitszeiten hier sind weiß ich nicht genau!